Mieter dürfen an den Kosten für eine Aufzugs-Nachrüstung beteiligt werden
(19.8.2019) Prinzipiell wird wohl kaum jemand etwas dagegen haben, wenn bei ihm ein Aufzug nachgerüstet wird: Beim Transport schwerer Gegenstände, bei einer Behinderung, im Alter sowieso und beim Ein- bzw. Auszug erleichtert ein Lift das Leben erheblich. Der Streit beginnt mitunter aber dann, wenn der Eigentümer der Immobilie die Kosten für die Nachrüstung auf die Mieter umlegen will.
Der Fall: Für die Bewohner einer gut 70 m² großen Wohnung im dritten von fünf Stockwerken hätte die Netto-Kaltmiete wegen der Modernisierungskosten um 11% gesteigert werden können - was vom Vermieter allerdings gar nicht in vollem Umfang gefordert wurde. Die Mieter wollten trotzdem nicht bezahlen und sprachen von einer Luxussanierung.
Das Urteil: Das zuständige Amtsgericht wollte nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern der Argumentation nicht folgen. Der Einbau eines Aufzuges stelle grundsätzlich eine Verbesserung der Mietsache dar - insbesondere, wenn man die immer älter werdende Bevölkerung in Deutschland berücksichtige. (Amtsgericht Brandenburg, Aktenzeichen 31 C 298/17)
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen:
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- Urteil: Mieter im Erdgeschoss muss Aufzugskosten mittragen. (2.4.2003)
siehe zudem:
- Aufzüge im Gebäudetechnik-Magazin auf Baulinks
- Literatur / Bücher über Aufzüge bei Baubuch / Amazon.de