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Vermieter muss Grundsteuerbescheide prüfen


  

(7.10.2019) Bekanntermaßen dürfen Vermieter die Grundsteuer auf ihre Mieter umlegen. Allerdings darf erwartet werden, dass diese Bescheide vom Vermieter auf ihre Plausibilität und Berechtigung hin überprüft werden - das hat das Oberlandesgericht Brandenburg (Aktenzeichen 11 U 109/15) laut LBS-Infodienstes Recht und Steuern entschieden.

Der Fall: Es ging um ein größeres Anwesen, das zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung vermietet worden war. Die Besteuerung sämtlicher Flächen hätte in diesem Fall in einer günstigeren Variante der Grundsteuer erfolgen können - und müssen. Das geschah allerdings nicht. Stattdessen wurde vom Fiskus eine falsche Art der Besteuerung angewendet. Der Eigentümer unternahm nichts dagegen, obwohl der Mieter ihn sogar darauf hingewiesen hatte. In der Folge stritten beide vor Gericht darum, ob der Mieter nun den höheren Betrag zahlen müsse oder nicht.

Das Urteil: Der Eigentümer habe „in besonders grober Weise gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot“ verstoßen, befand ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts Brandenburg. Er sei gehalten gewesen, die Richtigkeit der Grundsteuerbescheide zu prüfen, was er nicht getan habe. „Ein verständiger Eigentümer“ hätte sich aber genau so verhalten und mit dem Finanzamt in Verbindung treten müssen.

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