Mieter dürfen an den Kosten für eine Aufzugs-Nachrüstung beteiligt werden
Prinzipiell wird wohl kaum jemand etwas dagegen haben, wenn bei ihm ein Aufzug nachgerüstet wird: Beim Transport schwerer Gegenstände, bei einer Behinderung, im Alter sowieso und beim Ein- bzw. Auszug erleichtert ein Lift das Leben erheblich.
- Datum und Uhrzeit dieser Auswertung: 19.05.2025, 16:39 Uhr
- erste Veröffentlichung: 19.08.2019, 17:00
- letzter Lesezugriff: 19.05.2025, 12:47 Uhr
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- Vermieter muss Grundsteuerbescheide prüfen (7.10.2019)
- Neue Lift-Box-Generation von Halfen mit zusätzlichen Laststufen von 2.000 und 4.000 kg (19.8.2019)
- Immobilienverwalter-Verband DDIV und Schindler besiegeln Partnerschaft (3.2.2019)
- Serienaufzug von Schindler verspricht mehr Raum in engen Aufzugsschächten (8.6.2015)
- Personenlifte vor Gericht (28.10.2013)
- Gläserner Aufzug passgenau für Jugendstil-Treppenhaus in München-Bogenhausen (4.12.2012)
- Urteil: Mieter im Erdgeschoss muss Aufzugskosten mittragen. (2.4.2003)