Wohnungseigentumsrecht: Trampolin auch im Ziergarten erlaubt
Weist die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen Gartenanteil als „Ziergarten“ aus, darf der Eigentümer dieses Gartenteils ein mobiles Trampolin aufstellen.
- Datum und Uhrzeit dieser Auswertung: 19.05.2025, 09:14 Uhr
- erste Veröffentlichung: 15.06.2018, 13:20
- letzter Lesezugriff: 19.05.2025, 04:10 Uhr
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