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Neue EU-Anforderungen führen zu chromatreduziertem Beton und Zement

(31.12.2004) In Sachen EU-Vorgaben und deren Umsetzung in deutsche Gesetze gibt es auch für zementgebundene Baustoffe wie Beton oder den Zement selbst ab Januar 2005 neue Anforderungen.

Die entsprechenden Grenzwertfestlegungen sind in der Chemikalien-Verbotsverordnung und in der Gefahrstoffverordnung formuliert und gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinien ab 17. Januar 2005 rechtskräftig anzuwenden. Ab diesem Zeitpunkt sind dann Zement (ausgenommen einer Angebotsmenge für ausgewählte Produkte, z. B. Straßenbauzemente) und Beton bei Readymix chromatarm, d.h. der Chrom (IV)-Anteil ist auf 2 ppm (part per million, das bedeutet 2 mg/kg Zement) begrenzt.

Wie werden Zement oder Beton chromatarm

Um den Chromatgehalt im Zement oder im Beton unter den Grenzwert zu senken, wird das im Zement enthaltene wasserlösliche Chrom (VI) durch eine chemische Reaktion umgewandelt. Die Zugabe von Eisen (II)- oder Zinn (II)-Sulfat bewirkt eine Reduktion des Chrom (VI) auf Chrom (III), das in dieser molekularen Ausbildung nicht löslich und somit unschädlich ist. Die Zugabe von solchen Reduktionsmitteln kann grundsätzlich entweder im Zement oder im Beton erfolgen.

Readymix hat entschieden, die Chromatreduzierung in den Zementwerken vorzunehmen. Dabei werden beide möglichen Reduktionsmittel, Eisen (II)-Sulfat und Zinn (II)-Sulfat, eingesetzt werden. Das bedeutet auch, dass in den Transportbetonwerken keine Dosiereinrichtungen für Reduktionsmittel installiert werden und keine Maßnahmen zur Reduzierung erfolgen müssen.

Auswirkungen auf die Betoneigenschaften

Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Betoneigenschaften bleibt anzumerken, dass aus technologischer Sicht keine signifikanten Veränderungen durch die dem Zement zugegebenen Reduktionsmittel zu erwarten sind. Zur Überprüfung dieser Abschätzung sind Untersuchungen an Spezialbetonen mit hohen Zementgehalten (z.B. Aaton) im Rahmen der internen F+E-Projekte im Readymix Institut für Baustoffe (RIB) geplant.

Konsequenzen?

Für die Praxis, also auch für die Kunden, wird sich die Chromatreduzierung im Zement nicht bemerkbar machen. Der Beton verändert sich nicht - weder Farbe noch Verarbeitbarkeit, so dass dem Produkt nicht anzusehen ist, dass es sich um einen chromatarmen Beton handelt. Trotz der Chromatreduzierung sind wegen der Alkalität des Betons Schutzmaßnahmen wie Schutzhandschuhe, Hautcreme und Arbeitsschutzkleidung nach wie vor Pflicht. Die "chromatarme Zubereitung" wird allerdings auf dem Lieferschein dokumentiert. Etwas wird sich jedoch noch ändern - der Preis. Denn der Zementpreis wird sich aufgrund der zusätzlichen Aufwendungen (Investitionen, Stoffkosten) zwangsläufig erhöhen und damit auch der Betonpreis.

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