Immer mehr Bundesländer schreiben Rauchmelder vor
- Mecklenburg-Vorpommern nimmt als erstes Bundesland auch Mieter in die Pflicht
(22.8.2006) Nach Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Hessen, Schleswig-Holstein und Hamburg gilt ab dem 1. September 2006 auch in Mecklenburg-Vorpommern die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Neubauwohnungen. Für bestehende Wohnungen tritt dort die Rauchmelderpflicht spätestens Ende 2009 ein. Der Schweriner Landtag hatte kürzlich eine dahingehende Änderung der Landesbauordnung verabschiedet. In Mecklenburg-Vorpommern geht man bei den Vorschriften - bundesweit bisher einmalig - sogar noch einen Schritt weiter: Hier sind generell die Wohnungsbesitzer, also bei einer Vermietung die Mieter selbst dazu verpflichtet, ihre Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten.
Der bvbf - Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. begrüßt diese Regelung. "Rauchmelder ebenso wie Feuerlöscher stärken nachhaltig den vorbeugenden Brandschutz in Privathaushalten", so der Geschäftsführer des bvbf, Carsten Wege. "Generell müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen, mit mindestens je einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden."
Akute Vergiftungsgefahr: Rauchgase sind gefährlicher als Flammen
Das größte Risiko bei einem Wohnungsbrand geht von den Rauchgasen aus. Die überwiegende Zahl der mehr als 600 Brandopfer in Deutschland sterben nicht durch die Flammen, sondern in Folge von Rauchvergiftungen. Moderne Rauchmelder, die als batteriebetriebene Geräte unabhängig von der Stromversorgung funktionieren, erkennen selbst feinste Rauchpartikel und lösen dann einen schrillen Alarmton aus. Speziell für schwerhörige oder gehörlose Menschen werden zudem Modelle angeboten, die über optische Signale vor Feuer und Rauch warnen. Darüber hinaus empfiehlt sich die Installation einer Funk-Alarmeinheit, die die Bewohner im ganzen Haus warnt. Auf diese Weise können mehrere Wohnungen oder benachbarte Häuser miteinander vernetzt und somit gleichzeitig die Nachbarn alarmiert werden.
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