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Mogelpackung Niedrigenergiehaus?

  • EnEV-Standard verspricht mehr, als er halten kann

(26.9.2006) Häufig ist zu lesen, mit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) sei das Niedrigenergiehaus zum Neubaustandard geworden. In der Praxis bestätigt sich diese Aussage nicht. So mancher Bauherr, der sich auf die gesetzlichen Vorgaben verlassen hat, reibt sich angesichts seiner Heizkostenrechnung verwundert die Augen: Von geringem Energieverbrauch kann keine Rede sein. Darauf macht auch die Gütegemeinschaft Niedrigenergie-Häuser e.V., Biberach, aufmerksam.

Heizwärmebedarf für verschiedene Wärmeschutzstandards (Einfamilienhaus)
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*)  bei Bezug auf die "Gebäudenutzfläche" AN nach WSchV 95 bzw. EnEV liegen die Werte um ca 20% niedriger

Der Begriff Niedrigenergiehaus ist weder geschützt noch durch eine Norm definiert. Dennoch waren sich bereits in den Neunzigerjahren Fachwelt und Gesetzgeber weitgehend darüber einig, was ein Niedrigenergiehaus ausmacht. Ein bis heute anerkannter Kennwert beispielsweise besagt, dass der Jahresheizwärmebedarf eines Einfamilienhauses unter 70 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr liegen muss. "Mit einer den EnEV-Vorgaben gerade noch genügenden Bauweise wird man dieses Ziel kaum erreichen", stellt der Vorsitzende der Gütegemeinschaft, Joachim Zeller, fest. Im ungünstigsten Fall erfüllt ein EnEV-konformer Neubau noch nicht einmal den Mindeststandard der alten Wärmeschutzverordnung. Das hatten Experten schon vor Einführung des Regelwerks kritisch angemerkt. Die Politik aber behauptete erfolgreich das Gegenteil.

Bauwillige, die nicht nur den Wortlaut des Gesetzes erfüllen, sondern tatsächlich energiesparend bauen möchten, sollten sich Angebote daher ganz genau ansehen. Einfach ist das allerdings nicht. Weil es verschiedene Berechnungsansätze für die energetische Qualität eines Hauses gibt, lassen sich die Kennwerte oft nicht direkt vergleichen. Auf Nummer sicher gehe aber, wer sich ein Haus mit RAL-Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise (RAL-GZ 965) für Planung und Ausführung zusichern lasse. Klar definierte Anforderungen an ...

  • den baulichen Wärmeschutz,
  • das Vermeiden von Wärmebrücken sowie
  • an die Haustechnik

sollen dafür sorgen, dass man ein "echtes" Niedrigenergiehaus erhält. Beispielsweise liegt der mittlere U-Wert, also der Wärmeverlust über die Gebäudehülle, um mindestens 30 Prozent niedriger als von der Energieeinsparverordnung verlangt. Der Jahresheizwärmebedarf wird nicht ausdrücklich angegeben.

"Besitzer einer RAL-Immobilie können sich auf deren niedrigen Energiebedarf uneingeschränkt verlassen", betont der Vorsitzende der für die Vergabe des Gütezeichens verantwortlichen Gütegemeinschaft. Ein RAL-geprüftes Niedrigenergiehaus erfülle nicht nur sämtliche Anforderungen, die schon die Pioniere des Niedrigenergiegedankens an ein Gebäude stellten. Darüber hinaus unterziehe man die Bauausführung einer strengen Qualitätskontrolle.

Weitere Informationen zum Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise, seinen baulichen und technischen Anforderungen sowie zum gesamten Prüfverfahren gibt es im Internet unter guetezeichen-neh.de. Dort finden interessierte Bauherren auch die Adressen der bei der Gütegemeinschaft akkreditierten Sachverständigen, die gern weiterhelfen.

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