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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts

(25.5.2008) Das Kabinett hat am 21.5. den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen. "Damit schafft die Bundesregierung die Grundlage dafür, dass die Modernisierung des Vergaberechts noch in dieser Legislaturperiode erfolgreich abgeschlossen werden kann. Zusätzlich werden wichtige EU-Regelungen in das deutsche Recht übernommen", so der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte, nach Beendigung der Kabinettsitzung.

Besonders wichtig könnte die Verstärkung der Mittelstandsklausel sein. Für kleine und mittlere Unternehmen soll es zukünftig leichter möglich sein, sich an größeren öffentlichen Aufträgen erfolgreich zu beteiligen. Öffentliche Aufträge müssen zu diesem Zweck künftig im Regelfall in Losen vergeben werden.

Darüber hinaus stellt der Gesetzentwurf ebenso wie die zu Grunde liegende europäische Richtlinie klar, dass für die Ausführung eines konkreten Auftrags zusätzliche soziale, umweltbezogene oder innovative Anforderungen an den Auftragnehmer gestellt werden dürfen. Wichtig ist, dass diese zusätzlichen Anforderungen im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene weitere Straffung des Nachprüfungsverfahrens (Rechtsschutz unterlegener Bieter) soll zu größerer Effizienz und zur Beschleunigung der Vergabeverfahren führen. Dabei wurde darauf geachtet, dass effektiver Rechtschutz für Unternehmen mit der zügigen Umsetzung staatlicher Investitionen im Einklang steht.

Für Städte und Kommunen von besonderer Bedeutung ist die Klarstellung, dass Grundstücksverkäufe an einen Investor, die gleichzeitig städtebauliche Auflagen umfassen, keine öffentlichen Aufträge sind, die dem Vergaberecht unterliegen und ausgeschrieben werden müssen. Damit sollen Irritationen für kommunale Investitionen beseitigt werden, die durch eine Rechtssprechungslinie des OLG Düsseldorf entstanden sind.

Baugewerbe begrüßt Kabinettsentscheidung zur Novellierung des Vergaberechts

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) hat sich sehr schnell zum Kabinettsentwurf geäußert: "Mit dem Kabinettsbeschluss zur Novellierung des GWB, des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zur Stärkung mittelständischer Unternehmen unternommen." Dies erklärte der ZDB-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Karl Robl.

Auch der ZDB ist sich sicher, dass die Mittelstandsklausel, die Verankerung der Fach- und Teillosvergabe als Regelfall bei öffentlichen Ausschreibungen, die mittelständischen Bauunternehmen stärken werde, und erinnert daran, dass ...

  • diese baugewerblichen Unternehmen zwei Drittel des Branchenumsatzes erwirtschaften,
  • sie drei Viertel der gewerblichen Arbeitnehmer beschäftigen und
  • drei Viertel aller Lehrlinge am Bau ausbilden.

"Diese Unternehmen prägen die Wirtschaftskraft ganzer Regionen. Sie müssen bei der öffentlichen Auftragsvergabe berücksichtigt werden; nicht nur, weil sie die Arbeitnehmer vor Ort beschäftigen, Steuern und Abgaben bezahlen, sondern weil nur die Beteiligung des Mittelstands einen ausreichenden und fairen Wettbewerb sicherstellt. Daher brauchen wir faire Vergaberegeln und die Normierung der Fach- und Teillosvergabe als Regelfall." So der ZDB-Hauptgeschäftsführer.

Eine Fach- und Teillosvergabe fördert die Wirtschaftlichkeit beim öffentlichen Einkauf von Bauprojekten. Dies hat auch z.B. der Bundesrechnungshof bei einer Untersuchung der Wirtschaftlichkeit von Baumaßnahmen festgestellt. Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Ergebnis, dass bei der Zusammenfassung von Fachlosen regelmäßig Mehrkosten entstehen. Diese Mehrkosten beziffert der Bundesrechnungshof mit einer Spanne von ca. 10 v.H. bis über 20 v.H.

Das deutsche Baugewerbe erwartet nun, dass das GWB zügig beraten und verabschiedet wird.

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