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Abgeltungsteuer trifft auf Bausparer

(7.12.2008) Ab Januar 2009 gilt die neue Abgeltungsteuer. Alle Einkünfte aus Kapitalanlagen werden dann pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer versteuert. Bausparen als zentraler Baustein einer soliden Immobilienfinanzierung bleibt aber trotz neuer Steuer attraktiv. "Sparer sollten ihre Freistellungsaufträge prüfen und gegebenenfalls anpassen. Wer sich für einen riesterzertifizierten Vertrag entscheidet, braucht für diesen keine Abgeltungsteuer zu zahlen", erklären die Experten der Landesbausparkassen (LBS).

Der Abgeltungsteuer unterliegen ab 2009 alle Sparzinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen sowie Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Die neue Steuer ersetzt die geltende Kapitalertragsteuer und wird vom jeweiligen Kreditinstitut direkt an das Finanzamt abgeführt.

Der große Unterschied: War die Kapitalertragssteuer lediglich eine Vorauszahlung der Einkommensteuer, ist mit der Abgeltungsteuer die Steuerpflicht auf Kapitalerträge tatsächlich abgegolten. Es gibt keine weitere Prüfung im Rahmen der Einkommensteuerberechnung. Wer einen Steuersatz von mehr als 25 Prozent hat, zahlt künftig also weniger. Liegt der individuelle Steuersatz darunter, lässt sich der zu viel gezahlte Betrag über die Steuererklärung zurückholen.

Änderungen für Bausparer

Mit der Abgeltungsteuer fallen einige "Befreiungstatbestände" weg, von denen viele Bausparer profitierten: Beispielsweise waren bisher automatisch alle Sparer von der Kapitalertragsteuer befreit, die Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmer-Sparzulage erhielten. Auch Erträge aus Bausparverträgen mit bis zu einem Prozent Guthabenszins sowie so genannte Bagatellzinsen bis zu zehn Euro pro Konto und Jahr waren steuerfrei. Das gilt ab 2009 nicht mehr. Jeder Abgabenpflichtige kann seiner Bank aber weiterhin einen Freistellungsauftrag erteilen oder - wer keine Einkommensteuer zahlen muss - eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen.

LBS-Tipp: Bereits vorhandene Freistellungsaufträge gelten auch künftig. Bausparer sollten diese prüfen und gegebenenfalls anpassen.

Was passiert mit dem "Sparer-Freibetrag"?

In diesem Jahr gilt noch der Sparer-Freibetrag von 750 Euro und die Werbungskosten-Pauschale von 51 Euro pro Person. Künftig werden beide zum neuen "Sparer-Pauschbetrag" zusammengefasst. Die Höhe der Freibeträge bleibt jedoch erhalten: 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete.

Zur Erinnerung: Ein Bausparvertrag verbindet zwei zentrale Elemente einer soliden Finanzierung:

  • die Bildung von Eigenkapital (Sparphase) und
  • das günstige Bauspardarlehen mit festen Zinsen (Darlehensphase).

Außerdem gibt es mit "Wohn-Riester" rückwirkend ab 1. Januar 2008 für die eigenen vier Wände dieselben Fördermittel wie für andere Riester-Produkte. Und ein weiteres Plus: Anlageformen zur privaten Altersvorsorge sind von der Abgeltungsteuer nicht betroffen. "Mit einem riesterzertifizierten Bausparvertrag schaffen es Sparer schneller in die eigenen vier Wände, sorgen damit fürs Alter vor und der Vertrag ist von der Abgeltungsteuer befreit", erklären die LBS-Experten.

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