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Gutachten: Impulse für den Wohnungsbau

  • Bauwirtschaft schlägt vor: Riesteransatz konsequent fortführen.

<!---->(21.9.2008) "Die Abschaffung der Eigenheimzulage hat zu einem heftigen Einbruch im Wohnungsneubau geführt, wodurch viele Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Die energetische Gebäudesanierung macht zwar Fortschritte, aber wenn das bisherige Sanierungstempo beibehalten wird, dann brauchen wir 185 Jahre, bis unser Wohnungsbestand komplett saniert ist." Mit diesen Worten begründete Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, den Vorstoß des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks für eine Neuordnung der Wohnungsbauförderung.

Gefragt war eine Lösung, die sowohl dem Wohnungsneubau als auch der Gebäudemodernisierung Impulse bringt. Nach dem vorgeschlagenen Optionsmodell sollen die privaten Eigentümer zukünftig sowohl Eigenkapitalbeiträge als auch Tilgungsleistungen steuerlich geltend machen können. Im Gegenzug sollen diese Investitionen in das selbstgenutzte Wohneigentum nachgelagert besteuert werden.

Prof. Dr. Ulrich van Suntum, Direktor des Instituts für Siedlungs- und Wohnwesen im Centrum für angewandte Wirtschaftsforschung, der mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden war, erläuterte vor der Presse in Berlin, das von ihm favorisierte Optionsmodell: "Eine grundsätzlich nachgelagerte Besteuerung von Investitionen in das selbstgenutzte Wohneigentum könnte damit wesentliche Vorzüge der Konsumgutlösung mit solchen der Investitionsgutlösung verbinden."

Konkret sieht die vorgeschlagene Lösung so aus:

  1. Es gibt ein Wahlrecht zwischen der derzeit bestehenden Konsumgutlösung und der nachgelagerten Besteuerung von Investitionen in selbstgenutztes Wohneigentum.
  2. Wählt man das Optionsmodell, dann können Eigenkapitalbeträge ebenso wie Tilgungsleistungen für Fremdkapital und größere Zwischeninvestitionen noch in der gleichen Periode steuerlich abgesetzt werden. Die Steuerminderung im Falle der Absetzung beträgt unabhängig vom persönlichen Einkommen und der Höhe des Betrages stets 40% des entsprechenden Betrages.
  3. Diese abgesetzten Beträge werden dem Wohnkapitalkonto gutgeschrieben und mit einem Zinssatz von 3% fiktiv verzinst. Der sich so ergebende Gesamtbetrag ist spätestens nach 25 Jahren mit einem für alle einheitlichen Steuerbetrag nachgelagert zu versteuern. Prof. van Suntum schlägt vor, entsprechend der Grundidee der nachgelagerten Besteuerung diesen Steuerbetrag niedriger als 40% anzusetzen, beispielsweise mit 30%.

Van Suntum zu den Vorteilen dieser Lösung: "Das Optionsmodell ist einfacher und umfassender als der Wohnriester und verbindet gleichzeitig die Vorteile der Konsumgutlösung und der Investitionsgutlösung. Die steuerlichen Vorteile in der Anfangsphase fließen zudem zum großen Teil direkt in reale Wohnungsinvestitionen. Dies kommt der inländischen Baukonjunktur, der Klimapolitik und dem Ziel der Energieersparnis im Immobilienbereich zugute."

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