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Wohn-Riester bzw. Eigenheimrentengesetz

(22.2.2009 letztes Update) Der Bundestag hat am 20.6.2008 das Eigenheimrentengesetz verabschiedet, das am 1. August 2008 (es wirkt teilweise auf den 1. Januar 2008 zurück) in Kraft trat. Damit werden neben Lebensversicherungen auch der Erwerb, der Bau oder die Entschuldung einer Immobilie sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften belohnt.

Immer mehr Riester-Verträge

Mehr als zehn Millionen Menschen haben bereits einen Riestervertrag, mit dem sie sich ein zweites Standbein für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit aufbauen. Zu den eigenen Einzahlungen in die private Rentenversicherung oder einem Fondssparplan steuert der Staat Geld bei.

Wer einen Riestervertrag anspart, soll dieses Geld künftig auch vollständig für den Kauf oder die Entschuldung des Eigenheims nutzen können. Darauf haben sich CDU/CSU und SPD in ihrem Gesetzentwurf zur Eigenheimrente verständigt. Zuschüsse soll es auch bei der Abzahlung einer Wohnung oder eines Hauses geben sowie beim Erwerb von Anteilen an einer Wohngenossenschaft. Auf diese Weise würde auch der Darlehensvertrag zum begünstigten Anlageprodukt. Das gilt jedoch nur für den Fall, dass die Wohnung selbst genutzt wird.

"Wohn-Riester" rückwirkend zum Januar 2008

Das Eigenheimrentengesetz wurde als eines der großen Projekte der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart. Wenn der Bundestag es verabschiedet, tritt es rückwirkend zum Januar 2008 in Kraft. Nach der Ersten Lesung am Donnerstag wird der Entwurf zunächst an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung überwiesen.

Die neue Förderung verspricht Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Anlagemöglichkeiten. Wer in eine Riester-Rente zahlt und sich eine Immobilie anschafft, kann sein bis dahin angespartes Kapital komplett für den Kauf verwenden. Dasselbe gilt für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Das so genannte "Wohn-Riester" kann auch in Anspruch genommen werden, um damit eine selbstgenutzte Wohnimmobilie zu entschulden. Das allerdings erst dann, wenn der Riester-Vertrag zur Auszahlung kommt, also zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr.

Besteuerung der Riester-Rente

Die Beiträge sind wie bei allen Riester-Produkten in der Sparphase steuerfrei. Erst in der Auszahlungsphase werden die Leistungen besteuert. Außerdem wird das steuerlich geförderte Kapital in einem so genannten Wohnförderkonto erfasst.

Wohnungsbauprämie

Das Eigenheimrentengesetz soll auch die Wohnungsbauprämie der Riester-Rente neu regeln. In Zukunft soll ein Sparer nur noch dann Anspruch auf diese Prämie haben, wenn das Kapital auch tatsächlich in Wohneigentum investiert wird. Bisher ist es möglich, das Kapital nach Ablauf von sieben Jahren auch für andere Zwecke zu verwenden.

Finanztest 2/2009: Wohn-Riester erspart viel Geld bei Immobilienfinanzierung

Finanztest hat für die Februar-Ausgabe die wenigen Riester-Kredite, die bereits von Banken, Bausparkassen und Versicherern angeboten werden, mit ausgesprochen positivem Ergebnis getestet. Testsieger waren die nur regional agierende LBS Baden-Württemberg und die Allianz.

Je nach Einkommen, Alter, Kinderzahl, Darlehenshöhe und Laufzeit fällt der Vorteil unterschiedlich hoch aus, aber mit Riester-Krediten lässt sich in jedem Fall viel Geld sparen, wenn die Zinsrate auf dem Niveau üblicher Immobilienkredite liegt. Anhand verschiedener Beispiele zeigt Finanztest die Einsparpotenziale durch staatliche Zulagen, Steuervorteile und Zinsersparnis auf und rät z.B. auch dazu, in ggf. bereits vorhandene Riester-Sparverträge bei Hauskauf nicht weiter einzuzahlen, da Wohn-Riester rentabler sei.

Außerdem fasst Finanztest noch einmal die Förderbedingungen zusammen, erklärt, wie Riester-Kredite funktionieren und gibt weitere Tipps zum Thema.

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