Steuerfalle Schornsteinfegerbesuch
(16.3.2014) Eine neue Regelung sorgt seit Beginn 2014 dafür, dass Eigenheimbesitzer ihre Schornsteinfegerrechnung gegebenenfalls nicht mehr vollständig von der Steuer absetzen können. Um eine mögliche Steuerrückerstattung nicht einzubüßen, sollte man sich ab sofort vom Schornsteinfeger eine Rechnung ausstellen zu lassen, auf der ...
- Kehrarbeiten und
- Feuerstättenschau
... getrennt aufgeführt werden. Laut Finanzbehörde sind ab der Steuererklärung 2014 Gutachtertätigkeiten, zu denen auch Abgasmessungen der Heizanlage und die Feuerstättenschau gehören, nicht mehr steuerlich absetzbar. Nur die reinen Handwerkerleistungen, also die Arbeitsleitungen, sind steuerlich absetzbar. Sie müssen dazu auf der Rechnung separat aufgeführt werden!
Regelmäßige Kontrolle der Heizungsanlage ist Pflicht des Hauseigentümers
Die Heizungsbesitzer tragen die komplette Verantwortung dafür, ihre Anlage nach der gesetzlichen Vorgabe überprüfen zu lassen. „Den Überblick zu den anstehenden Kontrollterminen behalten Verbraucher mit Hilfe des so genannten Feuerstättenbescheids, in dem alle existierenden Feuerungsanlagen zusammen mit dem Zeitpunkt der zu erledigenden Aufgaben eingetragen sind. Dieses Dokument bekommt jeder Eigenheimbesitzer durch den zuständigen Schornsteinfeger ausgestellt“, erklärt Wolfgang Ebert, TOTAL Deutschland.
Übrigens: Da beim Heizen mit schwefelarmem Heizöl weniger Rußablagerungen entstehen, verlängern sich mit dessen Verwendung auch die Prüfintervalle nach der KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung). Sofern die Anlage raumluftunabhängig arbeitet oder ein Öl-Brennwertkessel betrieben wird, braucht der Schornsteinfeger die Abgaswege nur noch alle zwei Jahre zu überprüfen. Als Nachweis für den Einsatz von schwefelarmem Heizöl genügt die Rechnung oder der Lieferschein.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Neuer Bundestarifvertrag im Schornsteinfegerhandwerk (21.12.2020)
- Schornsteinfeger-Handwerksgesetz wird geändert (28.5.2017)
- Investitionen im Rahmen der Selbstnutzung sind später nicht absetzbar (13.10.2014)
- Implosionsklappe von Kutzner+Weber schützt Abgasanlagen bei Druckschwankungen (16.3.2014)
- Schornsteinsystem in Leichtbauweise für Abgastemperaturen bis 600°C (16.3.2014)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- „Abgasbibel“ von Skoberne für Abgasleitungen aus Kunststoff (7.3.2014)
- Bundesgerichtshof Grundsatzentscheidung: Öltank gehört zum Haus - wo immer er liegt! (7.3.2014)
- 2013 war für Heizöl das zweitteuerste Jahr (10.1.2014)
- „Freie Wärme“ fordert freie Wahl von Heizsystem und Energieträger (8.10.2013)
- Unterschätztes Risiko: Die Längenausdehnung bei Kunststoffabgasleitungen (9.7.2013)
- BAFA führt Schornsteinfegerregister (13.1.2013)
- Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ab 1. Januar 2013 (24.9.2012)
- Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) ab 1.1.2010 bundesweit gültig (27.12.2009)
- Drei Heizölsorten zur Auswahl: Heizöl EL schwefelarm, Premium Heizöle und Heizöl EL Standard (30.12.2003)
siehe zudem:
- Schornstein im Wärmetechnik-Magazin bei Baulinks
- Literatur / Bücher über Schornsteinen und Heizungen bei Baubuch / Amazon.de