Schornsteinfeger-Handwerksgesetz wird geändert
(28.5.2017) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes eingebracht. Ziel des Entwurfs ist es, Sammelausschreibungen zur Besetzung von Kehrbezirken durchzuführen. Weitere Maßnahmen dienen der Verbesserung der Kehrbezirksverwaltung.
Zur Erinnerung: Da die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger befristet ist, müssen Kehrbezirke nach Ablauf von sieben Jahren wieder neu ausgeschrieben werden. Mit der Möglichkeit der Sammelausschreibung soll eine lückenlose Besetzung der Kehrbezirke sichergestellt werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
zumeist jüngere Beiträge, die auf diesen verweisen:
ausgewählte weitere Meldungen:
- TIB - Technische Informations-Blätter von Schiedel für Planungs-Profis (15.1.2017)
- Praktisch alternativlos wegen EnEV: Raumluftunabhängige Kaminöfen (3.8.2015)
- Mehrbachbelegung an der Außenwand für neue Brennwerttechnik im Bestand (15.4.2015)
- Steuerfalle Schornsteinfegerbesuch (16.3.2014)
- Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ab 1. Januar 2013 (24.9.2012)
siehe zudem: