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Rauchmelderpflicht in Sachsen ist halbherzig, da Bestandsbauten ausgenommen sind


  

(20.6.2016) Seit Anfang 2016 müssen per Gesetz in Sachsen Neu- und Umbauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Das ist gut, aber nicht ausreichend, denn nahezu alle beste­henden Wohngebäude in Sachsen - darunter viele Gründerzeit­häuser mit Holztreppen - sind von der Rauchmelderpflicht nicht betroffen.

Rauchmelderpflicht in Sachsen muss für sämtliche Wohngebäude gelten

Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ und die Feuerwehren des Landes fordern daher Sachsens Politiker jetzt erneut auf, diese Lücke zu schließen und die Rauchmelderpflicht unverzüglich auf bestehenden Wohnraum auszuweiten. Ak­tueller Anlass ist ein weiteres Brandopfer: Ende Mai starb eine 86-jährige gehbehin­derte Frau in ihrer Mietwohnung in Weischlitz an den Folgen eines Wohnungs­brandes. 


Foto: Rauchmelder retten Leben / eobiont Gmb

Christian Rudolph, Vorsitzender des Forums Brandprävention e.V., erinnert, dass immer noch jährlich rund 400 Menschen in Deutschland an den Folgen eines Brandes sterben. 95% sind nicht Opfer der Flammen, sondern ersticken schon vorher an giftigen Rauchgasen.

Sachsen Schlusslicht bei Rauchmelderpflicht

Die Installationspflicht für Rauchmelder hat sich bundesweit durchgesetzt. Als aller­letzte Bundesländer haben Berlin und Brandenburg heuer beschlossen, diese Gesetz­gebung einzuführen. In allen Bundesländern mit einer Verpflichtung gilt diese sowohl für Neu- und Umbauten als auch für Bestandsbauten. Einzig der Freistaat Sachsen hat bisher keine Übergangsfrist für Bestandsbauten verabschiedet und bildet daher die traurige Ausnahme.

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