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Macht Karlsruhe am 10.4. den Weg frei für eine zeitgemäße Grundsteuerreform?

(8.4.2018) Am Dienstag (10. April) will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil zur Grundsteuer verkünden. Allgemein wird erwartet, dass die gegenwärtige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt wird. Damit könnte das Urteil eine wichtige Weichenstellung für eine Reform der Grundsteuer sein - beispielsweise zu einer reinen Bodenwertsteuer. Rund 35 Millionen Grundstücke müssten dann in Deutschland neu bewertet werden.

Zur Erinnerung: Durch eine Bodensteuer ließen sich ungenutzte, aber für die Bebauung vorgesehene Grundstücke deutlich höher belasten. Die angesichts der hohen Wohnungsnachfrage so wichtigen Potenziale in den Innenstädten würden so dank einer Bodensteuer aktiviert bzw. besser genutzt.

Anlass für das anstehende Urteil sind Bürgerbeschwerden und Vorlagen des Bundesfinanzhofs, der bereits 2014 Zweifel an den veralteten Steuervorschriften geäußert hat. Konkret stehen die Bewertungsregeln für die Grundstücke auf dem Prüfstand, die im Wesentlichen noch auf Wertverhältnissen des Jahres 1964 in den alten Bundesländern bzw. 1935 in den neuen Bundesländern basieren.

Kommt das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt, muss der Gesetzgeber aktiv werden. Zwar hatten einige Bundesländer bereits 2016 einen Reformvorschlag vorgelegt, doch wurde dieser nicht von allen Bundesländern unterstützt. Denn in manchen Orten wäre die Grundsteuer durch den Vorschlag deutlich teurer geworden. Deshalb drängt beispielsweise der Bund der Steuerzahler darauf, sich auf ein einfaches Modell zu einigen, das Eigentümer und Mieter nicht zusätzlich finanziell belastet und keine zusätzliche Bürokratie produziert.

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