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25% höhere KfW-Zuschüsse für Einbruchschutz-Maßnahmen und Barrierereduzierung

(22.11.2015; zuletzt ergänzt am 21.3.2017) Ab sofort können sich private Eigentümer und Mieter die kriminalpräven­tive Ertüchtigung von Haus bzw. Wohnung von der KfW höher bezuschussen lassen. Darüber hinaus werden die Zuschüsse für Investitionen in die Barrierereduzierung so­wie zur Erreichung des Standards „Altersgerechtes Haus“ erhöht. Maßnahmen für den Einbruchschutz sowie den altersgerechten Umbau sind dabei frei kombinierbar.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der förderfähigen Investitionskos­ten. Sie betragen für Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes und des Barriereabbaus einheitlich 10% (bisher 8%) und für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ 12,5% (bisher 10%) der förderfähigen Investitionskosten. Die Mindestinvestitionskosten wer­den zudem von 3.750 auf 2.000 Euro gesenkt.

Die Änderungen im Einzelnen

Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis max. 1.500 Euro. Gefördert werden z.B. ...

  • der Einbau von Alarm- und Gegensprechanlagen,
  • der Einbau und die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie
  • die Nachrüstung von Fenstern.

Wer Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch mit dem altersgerechten Umbau verbindet und in beides investiert, kann einen Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten von insgesamt mindestens 200 Euro bis max. 5.000 Euro beantragen. Gefördert wird der Abbau von Barrieren - wie z.B. ...

  • der Einbau einer bodengleichen Dusche,
  • die Verbreiterung von Türen,
  • Grundrissänderungen oder
  • schwellenlose Hauseingangs- und Wohnungstüren.

Für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ steigt der Zuschuss auf 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten; maximal 6.250 Euro können beantragt werden.

Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks

Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen för­derfähig. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunter­nehmen des Handwerks. Die Zuschüsse können wie gewohnt mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden, z.B. bei einem ohnehin geplanten Austausch der Fenster.

Update vom 31.3.2016: Erweiterte Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen

Die KfW hat die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des Pro­gramms „Altersgerecht Umbauen“ erweitert. Eigentümer und Mieter können neben Zuschüssen nunmehr auch zinsgünstige Kredite für die Förderung von einzelnen Ein­bruchschutzmaßnahmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit über ihre Hausbank beantragen - siehe auch Beitrag dazu vom 31.3.2016

Ergänzung vom 21.3.2017: KfW-Zuschüsse auch für preiswertere/kleinere Einbruchschutz-Maßnahmen

Bundesbauministerium, Bundesinnenministerium und KfW erweitern die Förderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen. So werden seit dem 21. März auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert - siehe Beitrag dazu vom 21.3.2017.

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