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Gemeinsame Erklärung „Staubminimierung beim Bauen“ im Sinne des Arbeitsschutzes

(30.10.2016) Am 25.10. unterzeichneten Vertreter von IG Bau, BG Bau, DGUV, BAuA, HDB, ZDB und weiteren Branchenver­bänden in Anwesenheit von Yasmin Fahimi, Staatsekretärin im Bundesarbeitsministerium (BMAS) die gemeinsame Erklärung „Staubminimierung beim Bauen“. Die Unterzeichnung erfolgte im Rahmen der Verleihung des 11. Deutschen Gefahrstoffschutz­preises im BMAS - siehe Nachbarbeitrag. Die Verbände wollen damit weitere Fortschritte in der Prävention erzielen und eine nachhaltige Verbesserung des Arbeitsschutzes gegenüber dem allgegenwärtigen Staub einleiten.

ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa erklärte im Rahmen der Unterzeichnung: „Die heute getroffene gemeinsame Erklä­rung ist für die Branche ein weiterer wichtiger Meilenstein, der an die bereits seit Jahren etablierten Aktivitäten und Anstren­gungen in der Bauwirtschaft folgerichtig anknüpft. Die flächendeckende Umsetzung des hohen Schutzniveaus in Deutschland und zusätzlich neu hinzugekommene Heraus­forderungen, wie der erheblich abgesenkte Arbeitsplatzgrenzwert für alveolargängigen Staub und der neue Beurteilungsmaßstab für Quarzstaub, machen intensive und effi­ziente Anstrengungen aller Beteiligten zum Schutz vor Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Staub beim Bauen erforderlich.“

Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung zur “Staubminimierung beim Bauen“ und Vertreter der unterzeichnenden Institutionen
Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung zur “Staubminimierung beim Bauen“ und Vertreter der unterzeichnenden Institutionen v.l.n.r.: Björn Kass (HDB), Reinhard M. Obermaier (VDSI), Dietmar Schäfers (IG BAU), Rüdiger Pipke (BAuA), Karl-August Siepelmeyer (Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz), Yasmin Fahimi (BMAS), Klaus-Richard Bergmann (BG BAU), Felix Pakleppa (ZDB), Josef Rühle (ZVDH), Bernhard Brückner (LASI), Ralf Spiekers (Bundesverband Holz und Kunststoff) (Bild vergrößern; Foto © BMAS)

HDB-Hauptgeschäftsführer RA Michael Knipper ergänzte: „Alle Beteiligten, wie Bauher­ren, Auftraggeber, Planer, Architekten, Ingenieurbüros, Baustoffhersteller, Baumaschi­nen- und Gerätehersteller sowie deren Vertrieb und Verleih, ausführende Betriebe und auch Nutzer, sind daher für die Gesundheitsgefährdungen durch Stäube beim Bauen zu sensibilisieren. Wissenslücken sind zu schließen und alle Beteiligten sind zu einer um­fassenden Akzeptanz und Anwendung der Maßnahmen zur Staubminimierung und de­ren weiteren Entwicklung anzuhalten. Von zentraler Bedeutung für den Erfolg ist die Praktikabilität aller Maßnahmen.“

Die gemeinsame Erklärung definiert Handlungsfelder und Aktivitäten zur Staubminimie­rung beim Bauen. Als wichtiges Ziel wird die Steigerung der Effizienz von Maßnahmen durch systematische Koordination und Kooperation herausgestellt.

Beide Hauptgeschäftsführer wollen sich bei ihren Mitgliedern dafür einsetzen, die Empfehlungen in den einzelnen Handlungsfeldern umzusetzen.

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