BAuA
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
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Neuregelungen 2026 für ausführende Baugewerke (6.1.2026)
Ab 2026 treten für die Baubranche deutlich verschärfte Schutz-, Anzeige- und Nachweispflichten in Kraft. Sie betreffen insbesondere den Umgang mit Asbest, die Organisation von Baustellen, die Trennung und Verwertung von Abfällen sowie die Anforderungen an Bauprodukte.