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Heizen mit Flüssiggas - Betrachtungen vor dem Hintergrund des GEGs

(10.10.2023) Flüssiggas als Heizoption ist im GEG aktuell verankert. Heizungen mit anteilig biogenem Flüssiggas und Flüssiggas-Hybridheizungen stellen eine Wärmeversorgung mit 65-Prozent-Erneuerbaren-Energien dar, die sich speziell im ländlichen Raum abseits der Wärmenetze als klimafreundliche Option eignet. 

Einbau von Flüssiggas-Heizungen im Jahr 2023

Das Heizungsgesetz gilt erst ab dem 1.1.2024. Flüssiggas-Heizungen, die noch in diesem Jahr eingebaut werden, könnten bis zum 31.12.2044 mit fossilem Flüssiggas betrieben werden. Es besteht die Möglichkeit, biogenes Flüssiggas beizumischen. Dieses besitzt dieselben chemischen Eigenschaften wie konventionelles Flüssiggas, verursacht jedoch bis zu 90% weniger CO₂. 

Regelungen für den Einbau von Flüssiggas-Heizungen ab 2024

Ab dem 1.1.2024 neu eingebaute oder ausgetauschte Heizungen müssen mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betreiben werden. Diese Anforderung gilt zunächst nur für den Einbau von Heizungen in Neubauten, welche sich in Neubaugebieten befinden. In Bestandgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten erlaubt das Heizungsgesetz bis zur Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung, den Einbau einer Flüssiggas-Heizung, die auch mit fossilem Flüssiggas heizen. Ab 2029 müssen diese dann mit mind. 15% biogenem Flüssiggas betrieben werden, ab 2035 mit mind. 30% und ab 2040 mit mind. 60%. Ab dem 1.1.2045 ist der reine Betrieb mit erneuerbarem Flüssiggas verpflichtend.

Reparieren von Flüssiggas-Heizungen 

Defekte Flüssiggas-Heizungen dürfen repariert und nach der Instandsetzung weiter genutzt werden. Erst bei einem Austausch aufgrund irreparabler Beschädigungen greift das Heizungsgesetz. In der fünfjährigen Übergangsfrist können Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, welche die 65-Prozent-Anforderung nicht erfüllen, wie z.B. eine gebrauchte Flüssiggas-Heizung als Ersatz. Nach diesen fünf Jahren muss jede neu eingebaute Flüssiggas-Heizung im Bestand und Neubau mit mindestens 65% biogenem Flüssiggas laufen. Der Einbau einer Flüssiggas-Hybridheizung, also einer Wärmepumpe plus Flüssiggas-Heizung für die Spitzenlastabdeckung stellt ebenfalls eine Option dar.

Biogenes Flüssiggas und Flüssiggas-Hybridheizung als Alternative zur Komplettsanierung

In Bestandsgebäuden, welche sich nicht für den Einbau einer elektrischen Wärmepumpe eignen oder bei denen die Komplettsanierung der Gebäudehülle zu teuer bzw. im bewohnten Zustand kaum möglich ist, eignet sich biogenes Flüssiggas oder eine Hybridheizung um die 65-Prozent-Anforderung ohne eine komplette Veränderung des baulichen Wärmeschutzes zu erzwingen.

Verfügbarkeit biogenen Flüssiggases

Biogenes Flüssiggas ist seit 2018 auf dem deutschen Markt erhältlich. Laut prognostizierten Mengen für den Wärmemarkt könnten, je nach eingesetzter Anlagentechnik, bis 2030 zwischen 143.000 und 365.000 neue Flüssiggas-Heizungen installiert werden, die in Kombination mit biogenem Flüssiggas die 65-Prozent-Anforderung des Heizungsgesetzes erfüllen. 

Zur Erinnerung: Energieträger Flüssiggas

Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO₂-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

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