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Kernpunkte der Novellierung der F-Gase-Verordnung

(30.10.2023) EU-Parlament und EU-Rat haben sich im Oktober auf einen Kompromissvorschlag zur Novellierung der F-Gase-Verordnung verständigt. Die Verordnung bringt große Veränderungen für die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche mit sich - so z.B. ein beschleunigter Phase-Down, Verbote des Inverkehrbringens sowie ein Service- und Wartungsverbot bestimmter Anlagen.

v.l.: Karl-Heinz Thielmann (VDKF-Präsident), Heribert Baumeister (Bundesinnungsmeister BIV, Markus Freund (Obermeister der LIK Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg). (Bilder v.l.: VDKF, BIV, privat) 

Einige Kernpunkte der novellierten F-Gase-Verordnung:

  • Beschleunigter Phase-Down der zur Verfügung stehenden Menge an fluorierten Treibhausgasen bis auf null im Jahr 2050
  • Verbot des Inverkehrbringens von Monoblock-Wärmepumpen und -Klimageräten bis 12 kW, die F-Gase mit einem GWP > 150 enthalten ab 2027 sowie ein komplettes F-Gase-Verbot für diese Produkte ab 2032
  • Verbot des Inverkehrbringens von Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen und -Klimageräten bis 12 kW, die F-Gase mit einem GWP > 150 enthalten ab 2027, von Split-Luft-Luft-Wärmepumpen ab 2029 sowie ein komplettes F-Gase-Verbot für diese Produkte ab 2035
  • Verbot des Inverkehrbringens von stationären Kälteanlagen (ausgenommen Chiller) mit F-Gasen mit einem GWP > 150 ab 2030
  • Service- und Wartungsverbot stationärer Kälteanlagen mit F-Gasen mit einem GWP > 750 ab 2032; ausgenommen recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel

Hinweis: Oben genannten Zahlen und Daten wurden der vorläufigen Vereinbarung entnommen. Diese muss noch formell von Rat und Parlament angenommen werden, bevor die novellierte F-Gase-Verordnung nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft tritt. 

Kritik von VDKF-Präsident, Obermeister der LIK und Bundesinnungsmeister

BIV, Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik und VDKF haben sich während des Novellierungsprozesses der F-Gase-Verordnung in Stellungnahmen an nationale und europäische Entscheidungsträger gewandt. Sie haben Interessen des Kälteanlagenbauerhandwerks wie auch der Betreiber vertreten und für Balance zwischen Umweltschutz, Praxistauglichkeit, Bezahlbarkeit und technischer Umsetzbarkeit geworben.

Karl-Heinz Thielmann, VDKF-Präsident: „Den schnellen Phase-Down der zur Verfügung stehenden Kältemittelmengen sehen wir […] sehr kritisch. Das wird absehbar zu Engpässen vor allem bei Service und Wartung von Bestandsanlagen und voraussichtlich auch zu einer Zunahme des illegalen Kältemittelhandels führen.”

Markus Freund, Obermeister der LIK (Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg – Träger der Bundesfachschule): „Wir wissen […] aus erster Hand, dass es noch großen Schulungsbedarf für den Umgang mit natürlichen Kältemitteln sowohl bei Betreibern als auch im Kälteanlagenbauerhandwerk gibt. Diese Kältemittel sind entweder brennbar, toxisch oder es müssen sehr hohe Anlagendrücke beherrscht werden.” Schulungskapazitäten seien begrenzt und nicht beliebig ausbaubar.

Heribert Baumeister, Bundesinnungsmeister: „Große Bedenken haben wir vor allem beim Service- und Wartungsverbot von Kälteanlagen mit F-Gasen mit einem GWP über 750 ab 2032. Abertausende Anlagen sind davon betroffen, die 2032 noch lange nicht das Ende ihrer Lebenszeit erreicht haben werden. Diese vorzeitig außer Betrieb zu nehmen, widerspricht jeglichem Nachhaltigkeitsgedanken und stellt eine hohe finanzielle Belastung für deren Betreiber dar.”

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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