Altersteilzeitkonten gegen Insolvenz absichern
- Gesetzgeber nimmt Unternehmer stärker in die Pflicht
- SOKA-Bau bietet kostengünstige Lösung für Baubetriebe
(6.7.2004) Seit dem 1. Juli hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Absicherung von Altersteilzeitguthaben gegen Insolvenz verschärft. Geschäftsführer und Vorstände haften bei mangelnder Insolvenzsicherung auf zivilrechtlicher Basis persönlich. Es drohen ihnen außerdem strafrechtliche Konsequenzen. SOKA-Bau bietet mit dem Sicherungskonto eine kostengünstige und einfach zu handhabende Lösung für die Bauwirtschaft.
Die Absicherung von Altersteilzeitguthaben gegen Insolvenz ist zwar schon seit einigen Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings setzt in der Praxis nicht jedes Unternehmen diese Vorgabe um.
Gesetzesänderung zum 1. Juli 2004
Zum 1. Juli trat eine Verschärfung der Gesetzgebung mit dem neuen Altersteilzeitgesetz in Kraft. Dieses sieht eine Insolvenzsicherung zwingend vor. Weiterhin ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Insolvenzsicherung gegenüber seinen Arbeitnehmern nach Einführung sowie anschließend alle sechs Monate schriftlich nachzuweisen. Sichern Geschäftsführer oder Vorstände von Unternehmen Guthaben für Altersteilzeit nicht gegen Insolvenz ab, droht eine persönliche Haftung. Darüber hinaus sind strafrechtliche Konsequenzen möglich.
Einige Absicherungsmodelle sind nach der neuen Gesetzgebung ausgeschlossen. Hierzu zählen z.B. wechselseitige Bürgschaften, bilanzielle Rückstellungen oder Patronatserklärungen von Konzerngesellschaften.
Sicherungskonto von SOKA-Bau erfüllt gesetzliche Anforderungen
Nach den von den Tarifvertragsparteien vereinbarten Blockzeitmodellen kann in der Bauwirtschaft die Altersteilzeit für insgesamt bis zu zehn Jahre in wechselnden Arbeits- und Freistellungsphasen vereinbart werden. Für die Absicherung dieser Guthabenbeträge bietet SOKA-Bau Sicherungskonten an. Die Kostenpauschale beträgt nur 1,50 Euro im Monat. Einzahlungen oder Entnahmen der Guthabenbeträge sind monatlich möglich. Zudem werden die Guthaben marktgerecht verzinst. Über die Höhe der hinterlegten Guthaben erfolgt eine laufende Information. Damit erfüllt das Sicherungskonto von SOKA-Bau alle neuen gesetzlichen Anforderungen.
siehe auch:
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- Hersteller-, Anbieter- und Industrie- und Verbraucher-Verbände bei BAULINKS.de