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Rauchwarnmelder seit 1.Mai Pflicht in Bremen

(2.5.2010) Nach Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Hessen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen-Anhalt besteht seit dem 1. Mai 2010 auch in der Hansestadt Bremen für Wohnungen eine in der Landesbauordnung verankerte Rauchwarnmelderpflicht. Bis spätestens 2015 müssen in Bremen zudem alle Wohnungen in Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.

Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Wohnungsbesitzern, es sei denn, die Eigentümer übernehmen die Verpflichtung selbst. Mit der Entscheidung des Bremer Senats hat nun die Mehrzahl der Bundesländer den Ernst der Lage erkannt und dem vorbeugenden Brandschutz einen wertvollen Dienst erwiesen. In Niedersachsen ist derzeit ein Regierungsentwurf in Vorbereitung.

Vor diesem Hintergrund mahnt der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) die verbleibenden sechs Bundesländer an, ebenfalls eine entsprechende Regelung zu treffen, die ganz konkret - und ohne großen finanziellen Aufwand - Menschenleben retten kann. Umso unverständlicher ist es, dass immer noch mehr als die Hälfte der Bevölkerung auf die Eigeninitiative von Wohnungseigentümern und Mietern angewiesen bleibt.

bvbf: Bürger in sechs Bundesländern sind weiterhin ohne Schutzvorschrift

"Ausgerechnet in der Bundeshauptstadt Berlin sowie den bevölkerungsreichen Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg, aber auch in Brandenburg und Sachsen ist der Bürger weiterhin auf sich alleine gestellt und muss selbst für ausreichenden Brandschutz sorgen", so Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf. "Wir raten deshalb den Menschen in diesen Bundesländern dringend dazu, Rauchwarnmelder und ergänzend auch Feuerlöscher auf freiwilliger Basis zu installieren - zur eigenen Sicherheit."

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