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Hauptunternehmerhaftung: Bauindustrie zur Rückerstattung von Insolvenzgeld

(22.5.2011) Der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindus­trie, RA Michael Knipper begrüßte die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit, Hauptunternehmern die seit Mitte 2008 bereits geleisteten Zahlungen von Insolvenz­geld für Arbeitnehmer insolventer Bau-Nachunternehmer zurückzuerstatten, sofern kein Vergleich oder rechtskräftiges Urteil über den gezahlten Betrag vorliegt.

"Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) diese Regelung Ende 2010 für unrechtmä­ßig erklärt hatte, konnten wir erreichen, dass nun schnell alle noch laufenden Fälle abgeschlossen werden", erklärte Knipper - siehe auch Beitrag "Bundesarbeitsgericht stoppt Hauptunternehmerhaftung für Insolvenzgeld" vom 12.12.2010.

"Wir haben von Anfang an gesagt, dass diese Regelung weder dem Arbeitnehmer­schutz dient noch mit der von den Arbeitgebern finanzierten Insolvenzgeldzahlung zu vereinbaren ist. Die Hauptunternehmer haben bereits die Insolvenzgeldumlage mitge­tragen und den Werklohn an den Nachunternehmer gezahlt. Zusätzlich für den Lohn der Arbeitnehmer des Nachunternehmers für bis zu drei Monate aufzukommen, ist eine massive Überforderung", argumentiert Knipper.

Die Agenturen für Arbeit hatten auf Basis einer Urteilsbegründung des BGA aus dem Jahr 2005 die Forderung hoher Beträge von Hauptunternehmern insolventer Bau-Nach­unternehmer rechtlich mit der Bürgenhaftung des Hauptunternehmers für Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (§1a AEntG a.F., jetzt § 14 AEntG) begrün­det. Die Behörde zahle anstelle des Lohnes, für den auch der Hauptunternehmer bis zur Höhe des Mindestlohnes haftet, so die Argumentation. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie konnte vor dem Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil erwirken, das die Hauptunternehmer-Haftung für Insolvenzgeld "kippte".

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