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Riester-Reform erleichtert 2014 das Entschulden bei Immobilienfinanzierungen

(29.9.2013) Eigentümer von selbst genutzten Immobilien können ab 2014 ihre ange­sparten Riester-Guthaben jederzeit zur Entschuldung einsetzen. Bislang war eine Kapi­talentnahme zur Entschuldung nur zu Beginn der Auszahlungsphase - in der Regel bei Renteneintritt - möglich. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums an die LBS hervor.

Verbessert haben sich mit der aktuellen Gesetzesänderung beim Wohn-Riester auch die Regelungen für Umschuldungen. Für den Erhalt der Riester-Förderung kommt es nun nicht mehr darauf an, wann die Immobilie angeschafft bzw. hergestellt wurde. Wie die LBS West erklärt, können damit ab 2014 auch alle Eigentümer, die ihre Immo­bilie vor 2008 gebaut oder gekauft haben, ihren Riester-Kredit oder ihr Riester-geför­dertes Bauspardarlehen für die Umschuldung nutzen.

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