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U.a. neu: Wohn-Riester-Entnahme für alters- und behindertengerechte Modernisierungen

(16.6.2013) Der Gesetzgeber hat Änderungen bei der Riester-Rente beschlossen. Vor allem aktuelle und angehende Eigenheimbesitzer profitieren künftig von flexibleren Re­geln beim Wohn-Riester. So können beispielsweise Riester-Guthaben in Zukunft auch für alters- und behindertengerechte Umbaumaßnahmen eingesetzt werden.

Die Mehrheit der Bundesbürger will ihren Lebensabend in vertrauter Wohnumgebung verbringen. Allerdings werden die wenigsten Wohnungen den Anforderungen fürs Le­ben im Alter gerecht - Stufen erschweren den Zugang, Türen sind zu schmal und es mangelt an Bewegungsfreiheit. Den Bedarf an barrierefreien Wohnungen schätzt das Bundesbauministerium bis zum Jahr 2020 auf 3,5 Millionen Einheiten. Viele Eigentümer sehen zwar die Notwendigkeit für einen schwellenfreien Umbau, scheuen aber den fi­nanziellen Aufwand. Aber dank der aktuellen Gesetzesänderung kann die Wohn-Ries­ter-Förderung künftig auch für die Finanzierung von alters- und behindertengerechten Modernisierungen eingesetzt werden.

"Der Wohn-Riester hat sich nur fünf Jahre nach seiner Einführung zu einem Erfolgsmo­dell entwickelt. Durch die Änderungen wird er noch flexibler und gewinnt für Eigentü­mer und Immobilienkäufer an Attraktivität", sagt Joachim Klein von der LBS. Das neue Gesetz schafft die Möglichkeit, jederzeit gefördertes Guthaben aus dem Riester-Ver­trag zu entnehmen und für einen barrierefreien Umbau zu verwenden. Zu den Voraus­setzungen zählen ...

  • ein Mindestbetrag bei der Entnahme sowie
  • die Prüfung der Maßnahmen durch einen Sachverständigen.

Auch wer eine Immobilie bauen oder kaufen möchte, kann bereits vorhandenes Gut­haben dafür einsetzen - oder wie gehabt ein Riester-Darlehen oder einen Riester-Bau­sparvertrag zur Finanzierung nutzen.

Neu ist zudem die Regelung, angespartes Riester-Kapital jederzeit für die Entschul­dung einer Immobilie verwenden zu können. Künftig kann mit dem Guthaben etwa eine Sondertilgung des bestehenden Immobiliendarlehens geleistet oder am Ende der Zins­bindung ein Teil oder das gesamte Darlehen abgelöst werden. Beides beschleunigt die Rückzahlung und senkt damit die Zinslast.

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