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Zur Erinnerung: Ab 1. September 2017 nur noch Aufzugsnorm EN 81-20/50 gültig


Foto © Kone
 

(28.4.2017) Bis Ende August dürfen Aufzüge noch nach zwei Normungen zugelassen werden. Am 1. September löst die DIN EN 81-20/50 die EN 81-1 und die EN 81-2 endgültig ab. Die neue Norm verschärft die technischen Anforderungen, um mehr Sicherheit für Aufzugnutzer und technisches Personal zu schaffen. Gefordert werden dann u.a. ...

  • mehr Platz in der Schachtgrube und im Schachtkopf, um Servicetechniker besser vor Quetschungen zu schützen,
  • eine hellere Schachtausleuchtung, ebenfalls zur Unterstützung des Wartungspersonals, sowie
  • eine hellere Kabinenbeleuchtung, um Stolpern und Stürzen bei der regulären Nutzung vorzubeugen,
  • stabilere Aufzugtüren, um dem hohen Druck elektrischer Rollstühle besser standzuhalten, und
  • ein Lichtvorhang, der effektiver als die bislang vorgeschriebene Lichtschranke vor Verletzungen durch schließende Türen schützt.
Foto © Kone

Übrigens: 2015 wurden in Deutschland 75 Unfälle mit Aufzugnutzern registriert - die meisten davon aufgrund technischer Mängel. Dazu kamen laut VDMA-Fachverband „Aufzug“ 63 Arbeitsunfälle, die sich auf geschätzt 720.000 bundesdeutsche Aufzüge verteilen.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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