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Lebensgefahr durch Verbrühungen in Pflegeheimen


  

(17.5.2017) Nach einem tragischen Unfall in einem Pflegeheim in Sachsen-Anhalt hat ein Gesundheitsexperte im MDR einen Verbrühschutz an Badrmaturen in Pflegeeinrichtungen gefordert. Ein solcher Schutz sei derzeit in Pflegeeinrichtungen nicht vorgeschrieben, sagte Roland Lapschieß (Qualitätsberater und -Manager für Dienstleistungsunternehmen im Gesundheitswesen) dem MDR-Nachrichtenmagazin „exakt“". Er könne verhindern, dass Wasser z.B. in Badewannen einläuft, das wärmer als 45°C ist.

Die DIN EN 806-2 empfiehlt in Pflegeheimen eine Maximaltemperatur von 43°C; für Duschanlagen werden sogar nur max. 38°C empfohlen Allerdings fehlt eine gesetzliche Verpflichtung dazu. Der Verbrühschutz hätte jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach den Tod von Werner F. verhindert. Der Mann starb im Februar an den Folgen seiner Verbrühungen durch zu heißes Badewasser.

Verbrühungen von älteren Menschen in Pflegeeinrichtungen sind laut MDR nicht ungewöhnlich. Nach „exakt“-Recherchen gab es mindestens elf Fälle in den vergangenen sieben Jahren. Acht davon endeten tödlich. Bereits eine Badewasser-Temperatur von 48°C könne innerhalb von fünf Minuten zu drittgradigen Verbrühungen und damit zum Tod führen. Bei 52°C genüge eine Minute, bei 56°C seien es nur noch 15 Sekunden.

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