EU-Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren zu „Einheimischenmodellen“ ein
(16.7.2017) Für Kommunen, die Bauland an die ortsansässige Bevölkerung verbilligt abgeben, gibt es wieder Rechtssicherheit. Die EU-Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des in Bayern und NRW praktizierten Einheimischenmodells eingestellt. Damit bestätigt die Kommission die im Mai von Bundesbauministerium und Freistaat Bayern erzielte Einigung.
Florian Pronold, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbauministerium begrüßt die Einstellung: „Nach den neuen Leitlinien können auch soziale Kriterien bei der Vergabe von Grundstücken an Einheimische berücksichtigt werden. Ich freue mich, dass mit der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens nun auch formal der Weg frei ist, dieses Modell der Wohnungseigentumsförderung rechtssicher anzuwenden.“
Gegen eine potentielle Ungleichbehandlung anderer Interessenten bei Grundstücksvergaben hatte die Europäische Kommission bereits 2006 Bedenken erhoben. Das Bundesbauministerium und der Freistaat Bayern haben sich aber mit der Kommission auf angepasste Kriterien geeinigt: Demnach können jetzt für das Modell (nur noch) Bewerber in Betracht kommen, deren Vermögen und Einkommen bestimmte Obergrenzen nicht überschreitet. Bei der anschließenden Punkteverteilung kann dem Kriterium der „Ortsgebundenheit“ bis zu 50% Gewichtung beigemessen werden.
Einheimischenmodelle werden u.a. durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem bisherigen Grundstückseigentümer umgesetzt. Um die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gesetzgeberisch zu begleiten, wurde in der letzten Novelle des §11 Baugesetzbuch hervorgehoben, dass Gegenstand eines städtebaulichen Vertrages auch der Erwerb angemessenen Wohnraums durch einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung sein kann (siehe §11 BauGB, Absatz 2). Das Inkrafttreten der Novelle am 13. Mai 2017 war die Grundlage der jetzt erfolgten Einstellungsentscheidung der Europäischen Kommission. Es ist nun Aufgabe der Länder und Kommunen, ihre Einheimischenmodelle in Einklang mit den Leitlinien auszugestalten.
Das Vertragsverletzungsverfahren war ursprünglich wegen der Praxis einer nordrhein-westfälischen Gemeinde eingeleitet worden, die ihr Einheimischemodell inzwischen aufgegeben hat. Im Jahr 2009 wurden zwei bayerische Städte und zwei bayerische Gemeinden wegen ihrer Einheimischenmodelle in das Verfahren einbezogen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen:
- EU-Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren zu Bauprodukten ein (13.7.2017)
- Baurechtsnovelle findet Zustimmung im Bundestag und Bundesrat (31.3.2017)
siehe zudem:
- Baupolitik und kommunale Verbände auf Baulinks
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