Update: Baurechtsnovelle findet Zustimmung im Bundestag und Bundesrat
Dr. Barbara Hendricks
(12.3.2017; upgedatet am 31.3.2017) Am 9. März hat der Bundestag neben der Änderung des Bauvertragsrechts auch der Novelle des Baurechts zugestimmt. Das von Bundesbauministerin Hendricks vorgeschlagene Gesetzespaket gibt Kommunen neue Instrumente für eine wachstumsorientierte Stadtentwicklungspolitik an die Hand. Herzstück der Reform ist die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“. Darüber hinaus werden die Bedingungen für Sportplätze, Ferienwohnungen und Zweitwohnungen klarer geregelt - siehe auch Beitrag „Baurechtsnovelle soll Städte mittels „Urbaner Gebiete“ fit für die Zukunft machen“ vom 30.11.2016.
Haus & Grund: „In den Innenstädten wird es laut und teuer“
Haus & Grund-Präsident Kai Warneck kritisiert das Gesetzesvorhaben zum Städtebaurecht: „In den Innenstädten soll es nach dem Willen der Großen Koalition spürbar lauter werden dürfen.... Baulücken zu schließen und innerstädtische Brachflächen zu nutzen, um Wohnraum zu schaffen, ist ein vernünftiges Ziel. Aber dafür die zulässigen Lärmhöchstgrenzen deutlich nach oben zu setzen, ist unnötig und schadet der Gesundheit der dort wohnenden Menschen.“ Zudem werde mit dem Gesetz die Verantwortung für zusätzlichen Schallschutz nicht den Lärmverursachern auferlegt, sondern den Eigentümern der umliegenden Wohngebäude. Dies werde das Wohnen in der Innenstadt extrem verteuern und dazu beitragen, dass Wohneigentum und Miete in der Innenstadt gleichermaßen an Attraktivität einbüßen. "Bezahlbares Wohnen sieht anders aus", betonte der Verbandschef.
Auf Unverständnis stößt bei Haus & Grund eine weitere im Gesetz vorgesehene Neuerung: Künftig sollen Gemeinden Wohngebiete im Außenbereich ohne frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleichspflichten ausweisen dürfen. „Damit konterkariert die große Koalition ihre eigenen Ziele, nämlich die Innenentwicklung zu stärken sowie Flächenverbrauch auf der grünen Wiese zu mindern“, rügte Warnecke. Neue Wohngebiete am Stadtrand sollten nach Auffassung von Haus & Grund nur dort entstehen, wo nachweislich ansonsten kein ausreichender Wohnraum geschaffen werden kann. Nur so könne die Gefahr von Zersiedelung und Leerstand in Innenstädten begrenzt werden.
Update vom 31.3.2017: Baurechtsnovelle final beschlossen
Der Bundesrat hat am 31. März grünes Licht für die von Bundesbauministerin Barbara Hendricks angestoßene Novelle des Bauplanungsrechts gegeben.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Baugesetzbuch für Planer im Bild (2.12.2018)
- Ab 2018 höhere Anforderungen an Baubeschreibungen bei Bauträgerverträgen (1.11.2017)
- Bauantrag & Baurecht digital 7/2017 umfangreich upgedatet (30.7.2017)
- EU-Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren zu „Einheimischenmodellen“ ein (16.7.2017)
- 12,1% mehr Baufertigstellungen von Wohnungen im Jahr 2016 - trotzdem sind's nur 277.700 (23.5.2017)
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ausgewählte weitere Meldungen:
- Bundesbauministerium und BBSR fördern „Innenentwicklungsmanager für den Wohnungsbau“ (19.2.2017)
- Kaum Wohnungsleerstand in Großstädten (6.12.2016)
- Baurechtsnovelle soll Städte mittels „Urbaner Gebiete“ fit für die Zukunft machen (30.11.2016)
- Novellierung des Raumordnungsgesetzes sieht u.a. Bürgerbeteiligung bei Großprojekten vor (27.10.2016)
- „Urbanes Gebiet“: Bauministerium plant neue Baugebietskategorie (3.7.2016)
siehe zudem:
- Stadtplanung, Baupolitik und kommunale Verbände auf Baulinks
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