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VDI 6202 Blatt 3: Richtlinie zur versteckten Gefahr von Asbest in baulichen und technische Anlagen

(2.11.2021) Asbest ist immer noch in ungefähr dreiviertel aller Gebäude verarbeitet, die vor Oktober 1993 gebaut oder saniert wurden. Daher ist davon auszugehen, dass der krebserregende Stoff auch heute noch in diesen Gebäuden vorzufinden ist.

Zur Erinnerung: Eine besondere Herausforderung stellen Baustoffe dar, die bei bloßer Inaugenscheinnahme nicht als asbesthaltig erkannt werden können. Diese sind nicht so bekannt wie zum Beispiel die gut identifizierbare Wellasbest-Dach­ein­de­ckung, doch sie sind weit verbreitet. So können beispielsweise Bodenbeläge, Fliesenkleber, Putze und Spachtelmassen Asbestfasern enthalten. Bei Bearbeitung dieser Materialien durch Schleifen, Bohren oder Abstemmen werden Asbestfasern freigesetzt und entfalten ihr toxisches Potenzial.

Die nun als Weißdruck erschienene Richtlinie VDI 6202 Blatt 3 „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen - Asbest - Erkundung und Bewertung“ beschreibt die Untersuchung auf typische asbestverdächtige Materialien und gibt an, welche Aussagesicherheiten der Erkundung zu Asbestvorkommen unter bestimmten Bedingungen erzielt werden können. Sie ist weltweit die erste Norm, in der die Probenanzahl von schadstoffverdächtigen Baumaterialien abgeleitet wird, und gibt damit Gutachtern ein praxisorientiertes Werkzeug an die Hand, um transparent und nachvollziehbar eine Erkundung durchzuführen und dokumentieren zu können.

Die Folgen dieser „versteckten“ Gefahr können für die handelnden Personen gesundheitlich dramatisch sein. Der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zufolge gab es im Jahr 2020 in Deutschland über 1.500 Todesfälle durch asbestbedingte Berufskrankheiten. Nicht betrachtet wird hier die wohl noch viel größere Dunkelziffer von Menschen, die an gesundheitlichen Folgen von Asbestkontakt leiden. Die EU-Kom­mission geht davon aus, dass jährlich etwa 88.00 Menschen an den Folgen von Kontakt mit Asbest versterben.

Herausgeber der Richtlinie VDI 6202 Blatt 3: „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen - Asbest - Erkundung und Bewertung“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im September 2021 erschienen und ersetzt den Entwurf von Oktober 2019.

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