Bundeskartellamt: Marktmachtbericht Stromerzeugung 2024/25
(23.2.2026) Am 19. Februar 2026 hat das Bundeskartellamt seinen 6. Bericht zu den Wettbewerbsverhältnissen bei der Stromerzeugung vorgelegt. Der Marktmachtbericht soll Unternehmen eine Orientierung geben, ob sie als marktbeherrschend im Sinne von § 18 GWB oder Art. 102 AEUV gelten und damit der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht unterliegen könnten.
Grundlage der Analyse sind Daten aus dem Zeitraum 1. Mai 2024 bis zum 30. April 2025 und damit ein Jahr nach dem regulatorisch bedingten Ausscheiden zahlreicher steuerbarer Kraftwerke Anfang 2024.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Unsere Analysen zeigen klar: Die Marktmacht der führenden Stromerzeuger in Deutschland – RWE, LEAG und EnBW – hat erheblich zugenommen. Wenn steuerbare Kraftwerke aus dem Markt gehen, hat das unmittelbare Auswirkungen auf den Wettbewerb und die Marktmacht. Bei insgesamt knapperen Kapazitäten werden die verbleibenden Kraftwerke häufiger unverzichtbar für die Deckung der Nachfrage.”
Der deutliche Rückgang der am Markt einsetzbaren steuerbaren Erzeugungskapazitäten scheint ursächlich für diese Entwicklung. Planmäßig endete 2024 die befristete Reaktivierung von Reservekraftwerken, die der Gesetzgeber 2022 beschlossen hatte. Damit wurde zum ursprünglichen Kohleausstiegspfad zurückgekehrt.
Das Bundeskartellamt untersucht, wie häufig ein Stromerzeuger unverzichtbar (pivotal) für die Deckung der Stromnachfrage ist. Überschreitet der Anteil dieser pivotalen Stunden eine Schwelle von 5% der Jahresstunden, spricht dies für eine marktbeherrschende Stellung. Nach den aktuellen Ergebnissen des Marktmachtberichts liegt RWE deutlich über dieser Schwelle. Auch für LEAG werden Werte oberhalb der Vermutungsschwelle festgestellt. Die Werte für EnBW liegen in der Nähe der Schwelle, überschreiten sie jedoch nicht.
Kritisch bewertet der Bericht vor diesem Hintergrund auch Überlegungen zu einer Aufteilung der deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone, da diese die Marktmacht großer Anbieter weiter verstärken würde. Das mögliche Bestehen einer marktbeherrschenden Stellung hat rechtliche Konsequenzen für das zulässige Verhalten im Markt. Marktbeherrschende Kraftwerksbetreiber dürfen insbesondere keine Erzeugungskapazitäten gezielt zurückhalten, um dadurch den Preis in die Höhe zu treiben. Ein solches Verhalten wäre missbräuchlich und kartellrechtlich verboten.
Einfluss Kraftwerksausschreibungen
Eine kurzfristige Entspannung der Marktmachtverhältnisse ist nicht absehbar. Die von der Bundesregierung angekündigten Ausschreibungen für den geförderten Neubau steuerbarer Kraftwerkskapazitäten, können frühestens in einigen Jahren zu einer spürbaren Ausweitung des Angebots führen. Zudem hängt der wettbewerbliche Effekt davon ab, welche Anbieter die neuen Kapazitäten betreiben werden.
Andreas Mundt: „Die Ergebnisse der anstehenden Kraftwerksausschreibungen werden die Marktkonzentration für die kommenden Jahrzehnte maßgeblich beeinflussen. Die Ausschreibungen sollten daher gezielt dazu genutzt werden, bestehende Marktmacht abzubauen. Um die Anbietervielfalt zu sichern, wäre es sinnvoll, den Zuschlag je Bieter auf zehn Prozent der insgesamt ausgeschriebenen Kapazität zu begrenzen. Mehr Wettbewerb auf den Stromerzeugungsmärkten zahlt sich nachhaltig aus, insbesondere in Form von niedrigeren Preisen für die Verbraucherinnen und Verbraucher.”
Die Bedeutung der europäischen Strommarktintegration hat für die Versorgung in Deutschland merklich zugenommen. In fast einem Viertel aller Stunden des Berichtszeitraums konnte die inländische Stromnachfrage nur mithilfe von Importen vollständig gedeckt werden. Importmöglichkeiten können Marktmacht begrenzen, ihre Wirksamkeit hängt jedoch von der Verfügbarkeit grenzüberschreitender Leitungen und ausländischer Erzeugungskapazitäten ab.
Auch die Marktverhältnisse im Bereich der Regelenergie werden im Bericht untersucht. Im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum haben sich diese insgesamt nicht wesentlich verändert; EnBW nimmt hier weiterhin eine führende Rolle ein, insbesondere bei der Vorhaltung bestimmter Regelenergieprodukte.
Der vollständige Marktmachtbericht Stromerzeugung 2024/25 steht unter bundeskartellamt.de/Marktmachtbericht zum kostenfreien Download bereit.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen:
- Enercity Netz startet mit digitalem Zwilling für das Niederspannungsnetz (30.1.2026)
- Energy-Charts: Öffentliche Nettostromerzeugung 2025 (2.1.2026)
- GroNaS-Konzept für bezahlbare Stromversorgung in Dunkelflauten (18.9.2025)
- DIW-Studie zur Kernfusion: Forschungsdynamik trotz fehlender Relevanz für Energiewende (5.5.2025)
- Novelle des EDL-G: BAFA Informationen zur Energieauditpflicht (Bauletter vom 9.8.2024)
siehe zudem:
- Elektroinstallation im Haustechnik-Magazin und Gebäudesicherung im Security-Magazin bei Baulinks
- Literatur / Bücher über Gebäudesicherheit bei Baubuch / Amazon.de
