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Mehr Fördergeld seit 15.8. für Solarthermie-Anlagen, Biomassekessel und Wärmepumpen

(12.8.2012; siehe auch „MAP 3.0“ vom 18.3.2015!!) Das Marktanreizprogramm (MAP) fördert An­lagen für Heizung, Warmwasserbereitung und zur Bereitstellung von Kälte oder Pro­zesswärme aus erneuerbaren Energien. Mit Stichtag 15. August 2012 wurde die För­derung vom Bundesumweltministerium erhöht.

In den zwei Programmteilen des MAP werden gefördert ...

  • Anlagen für den Bedarf von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern, sowie klei­neren öffentlichen und gewerblichen Objekten (über das Bundesamt für Wirt­schaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA) sowie
  • große Gebäude und die gewerbliche Nutzung (KfW-Programm Erneuerbare Ener­gien Premium).

Die Änderungen und Neuregelungen im MAP betreffen beide Programmteile: sowohl den Förderteil der Investitionszuschüsse (BAFA) als auch den KfW-Teil für Anlagen im grö­ßeren Leistungsbereich.

Für Solarthermie gibt das BAFA weiterhin 90 Euro pro Quadratmeter zur Investition dazu, nun jedoch mindestens 1.500 Euro pro Anlage. Diese neue Mindestsumme zahlt sich für kleine und mittlere Anlagen aus: Für eine durchschnittliche Anlage mit 13 Quadratmetern betrug die Basisförderung bisher 1.170 Euro. Bedingung für die Förde­rung: Die Anlage liefert Warmwasser und unterstützt gleichzeitig die Heizungsanlage.

Für Pelletheizungen bis 100 kW erhöht sich die Basisförderung um 400 Euro auf mind. 2.400 Euro, für Pelletheizungen mit Pufferspeicher auf 2.900 Euro und für Pelletkamin­öfen mit Wassertasche auf 1.400 Euro. Auch beim Kombinations- und Effizienzbonus erhalten Heizungssanierer nun mehr Geld vom Staat. Neu ist, dass über das MAP auch im Neubau emissionsmindernde und/oder effizienzsteigernde Maßnahmen bei der Wär­meerzeugung mit fester Biomasse förderfähig sind.

Auch für Wärmepumpenanlage gibt es grundsätzlich 400 Euro mehr als bisher – unab­hängig davon, ob es sich um eine Luft/Wasser-Wärmepumpenanlage oder ein erdge­koppeltes System handelt. Damit wird beispielsweise der Kauf einer Sole/Wasser- bzw. Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis 10 kW Leistung mit 2.800 Euro belohnt, für eine 10 kW-Luftwärmepume spendiert der Staat 1.300 Euro. Der Einbau eines Pufferspeichers von mindestens 30 Litern pro Kilowatt Wärmeleistung wird mit zusätzlich 500 Euro be­lohnt.

Die technischen Fördervoraussetzung bleiben gegenüber der letzten Novelle im ver­gangenen Jahr unverändert: Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen mindestens eine JAZ von 3,5 nachweisen, für erdgekoppelte Systeme gilt eine Mindest-JAZ von 3,8 in Wohngebäuden bzw. eine JAZ von 4,0 in Nichtwohngebäuden; der hydraulische Ab­gleich der Heizungsanlage ist in jedem Fall Pflicht. In Neubauten ist eine Förderung weiterhin grundsätzlich nicht möglich.

Auch beim gewerblichen Teil des Marktanreizprogrammes, dem so genannten KfW-Teil, gibt es Verbesserungen: Beispielsweise erhält ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszu­schuss auch derjenige, der eine Großwärmepumpen über 100 Kilowatt im Neubau installiert.

Effizienzbonus für zusätzliche Dämmung

Noch mehr Geld erhält, wer sein Haus zusätzlich dämmt. Voraussetzung für den so ge­nannten Effizienzbonus, der die Basisförderung um die Hälfte aufstockt, ist eine Ge­bäudehülle, die den Anforderungen eines KfW-Effizienzhauses 55 entspricht. Der Effi­zienzbonus gilt nur in Wohngebäuden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

I. BAFA-Teil (Investitionszuschüsse für die kleineren Anlagen)

  1. Bei Solarkollektoren bis 40 m² Kollektorfläche (thermische Nutzung der Solarenergie) sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung werden neue Mindestförderbeträge eingeführt. Davon profitieren die Anlagen, die üblicherweise in Einfamilienhäusern eingesetzt werden: Sie erhalten damit eine bis zu 400 Euro höhere Förderung. Die Basisfördersätze, die in Abhängigkeit von der Größe der Anlage gewährt werden, bleiben unverändert. Gefördert werden nur Anlagen in Bestandsbauten.

  2. Die Bonusförderung, die besonders innovative Techniken oder die Kombination förderwürdiger Techniken belohnt, wird ausgebaut: Die gleichzeitige Errichtung einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe mit einer Solarkollektoranlage zur reinen Warmwasserbereitung wird zukünftig mit einem Bonus von 500 Euro belohnt. Neu ist auch ein Effizienzbonus für den Einsatz von Wärmepumpen in gut gedämmten Gebäuden. Mit einer zusätzlichen Förderung von 500 Euro pro Anlage werden Wärmepumpen belohnt, die einen neuen Pufferspeicher mit bestimmter Mindestgröße aufweisen.

  3. Die Innovationsförderung für große Solarthermieanlagen (ab 20 m²) in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche ist jetzt auch für Neubauten möglich.

  4. Die Förderung von Solarkollektoranlagen zur Prozesswärmebereitstellung wird deutlich auf bis zu 50% der Nettoinvestitionskosten angehoben. Der Förderung kann nun bis zu einer Fläche von 1000 m² auch als einmaliger Zuschuss gewährt werden (über das BAFA).

  5. Die Errichtung bzw. Nachrüstung von Anlagenteilen zur Emissionsminderung und/oder Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen im Gebäudebestand wird mit 750 Euro je Anlage (vorher 500 Euro) belohnt. Für den Einsatz im Neubau gibt es erstmals eine Förderung (850 Euro).

II. KfW-Teil (Darlehen und Tilgungszuschüsse im KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium)

  1. Die Tilgungszuschüsse für große Solarkollektoranlagen im KfW-Teil (ab 40 m²) betragen nunmehr bis zu 50% (vorher 30%) der Investitionskosten (gilt für Prozesswärme oder solare Kälte).

  2. Große Wärmepumpen ab 100 kW Leistung sind nun auch im Neubau förderfähig.

  3. Biogasleitungen können in bestimmten Anwendungen (Biogaserzeugung nach dem EEG 2012) wieder gefördert werden.

  4. Die Fördermöglichkeiten für Tiefengeothermie werden ausgeweitet: Zukünftig können nicht mehr nur Anlagen zur thermischen Nutzung gefördert werden, sondern in geringerem Umfang auch stromerzeugende Anlagen.

  5. Für Wärmenetze und Wärmespeicher, die von der verbesserten Förderung nach dem am 19. Juli 2012 in Kraft getretenen novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz profitieren, ist künftig keine Förderung mehr vorgesehen.

 

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