Thermostatventile sind Gemeinschaftseigentum
Grundsätzlich ist es für die Übernahme von Kosten bei Sanierungen und Reparaturen für Wohnungseigentümer von Bedeutung, ob die Arbeiten am Gemeinschafts- oder am Sondereigentum erfolgen. Im ersten Fall zahlt die Gemeinschaft, beispielsweise aus einer vorhandenen Instandhaltungsrücklage, im zweiten Fall muss ein Eigentümer die Kosten in vollem Umfange selber übernehmen.
- Datum und Uhrzeit dieser Auswertung: 18.05.2025, 17:05 Uhr
- erste Veröffentlichung: 23.01.2008, 09:50
- letzter Lesezugriff: 18.05.2025, 15:34 Uhr
-
permanente Links:
... zum Beitrag: https://www.baulinks.de/webplugin/2008/0113.php4
... zu dieser Auswertung: https://www.baulinks.de/recherche/webplugin/2008/0113.php4 - Themenkreis (betroffene Baulinks-Rubriken): Heizungssteuerung, Heizung, Heizkörper, Fußbodenheizung
Externe Links: im Text genannte und verlinkte Firmen, Verbände, Personen,... nach vorne geschaut: auf diesen Text "Thermostatventile sind Gemeinschaftseigentum" verweisen verschiedene, zumeist jüngere Texte - nämlich:
- Techem: Aus ecotech wird adapterm (14.8.2008)
- eu.bac bestätigt Energieeffizienz-Potential von Siemens-Raumtemperaturreglern (23.1.2008)
- Energiespartipps von der dena (20.1.2008)
- Funkregelung reduziert Heizkosten (28.12.2007)
- BGH kippt Techems überlange Vertragslaufzeiten (28.12.2007)
- Güteklassen für Temperaturfühler (29.11.2007)
- Fernwärme für Jedermann (29.11.2007)
- Richtig Heizen in der „Übergangszeit“ (22.10.2007)
- Heizungspumpen im test (28.9.2007)
- CentraLine spart im Berliner Wohnungsbau 25 Prozent Energie (22.8.2007)
- Techem hält mit ecotech-Cockpit auf dem Laufenden (22.8.2007)
- Elektrothermischer Stellantrieb: lautlos, beleuchtet, zuverlässig, kompakt (3.5.2007)