Thermostatventile sind Gemeinschaftseigentum

Grundsätzlich ist es für die Übernahme von Kosten bei Sanierungen und Reparaturen für Wohnungseigentümer von Bedeutung, ob die Arbeiten am Gemeinschafts- oder am Sondereigentum erfolgen. Im ersten Fall zahlt die Gemeinschaft, beispielsweise aus einer vorhandenen Instandhaltungsrücklage, im zweiten Fall muss ein Eigentümer die Kosten in vollem Umfange selber übernehmen.

  • Datum und Uhrzeit dieser Auswertung: 18.05.2025, 17:05 Uhr
  
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