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Bei Dachlawinen haftet der Hausbesitzer - vorgesorgt wird im Sommer!

(24.7.2003) Wer denkt im Sommer schon an die kitzligen Ereignisse aus dem letzten Winter, als schwere, nasse Dach-Lawinen auf Menschen, Autos und Natur niedergingen. So mancher verantwortungsvolle Hausbesitzer wird sich angesichts solcher Gefährdungen vorgenommen haben, "etwas dagegen zutun". Und jetzt ist dafür die richtige Zeit - zumal "ohne Schneefanggitter oder Schneestopper Hausbesitzer schnell in Haftung für daraus entstandene Schäden geraten," weiß Oliver Kortendieck, Experte von Nelskamp (Schermbeck). "Jeder Hersteller von Dachsteinen und -ziegeln hat solches Zubehör im Programm."


Kommt es durch Schnee zu Personen- oder Sachschäden, prüft die Versicherung, ob der Hauseigentümer seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Fanggitter spielen dabei eine wichtige Rolle: Sie halten den Schnee auf, schützen vor der weißen Pracht von oben.

"Schneefangzubehör wie Gitter oder Schneestopper sollten vor der neuen Dacheindeckung geplant werden", rät Kortendieck. Es läßt sich ggfls. aber auch nachrüsten!

In schneereichen Gebieten empfehlen sich zusätzlich oder alternativ auch Schneestopper. Diese geformten Metallbügel (in allen Dachfarben) verhindern, dass der Schnee zusammenrutscht und die Dachkante zu sehr belastet. Außerdem wirkt die geschlossene Schneedecke als zusätzliche Isolierschicht.

Übrigens: Wenn Hauseigentümer das Herabrutschen des Schnees nicht vollständig verhindern können, müssen sie geeignete Maßnahmen treffen. Im Zweifelsfall muss mit Warnschildern auf die Lawinen-Gefahr hingewiesen werden (Amtsgericht Karlsruhe AZ 2 C 299/98).

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