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Zentralverband des Deutschen Handwerks: "Ermässigte Mehrwertsteuersätze in Europa nicht blockieren"

(11.9.2003) Deutschland darf den Vorschlag der EU-Kommission zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz nicht behindern. So Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), auf dem internationalen Steuerforum des ZDH in Berlin. Unter dem Motto "Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Leistungen - ein Modell mit Zukunft?" wird das Thema u.a. von Stephen Bill, Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission, Dr. Barbara Hendricks, Staatssekretärin im BMF, Dr. Michael Meister, finanzpolitischer Sprecher von CDU/CSU, Dr. Hermann Otto Solms, Steuerexperte der FDP-Bundestagsfraktion, und Christine Scheel (Bündnis 90/Grüne), Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses, sowie renommierten Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft diskutiert.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht vor, dass die Mitgliedsländer ab dem 1.1.2004 dauerhaft und europaweit vom Instrument des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes unter anderem im gesamten Wohnungsbau- und Gebäudereinigungsbereich Gebrauch machen können. Am 7. Oktober muss der europäische Finanzministerrat (ECOFIN) hierüber entscheiden. Da in Steuerfragen Einstimmigkeit hergestellt sein muss, kommt es auf die Positionierung der Bundesregierung an.

Schleyer: "Wir haben für das Handwerk immer gesagt, entscheidend für die Frage von mehr Beschäftigung und weniger Schwarzarbeit ist das Niveau der Lohnnebenkosten. Trotz aller Beteuerungen der Politik ist dieses aber nicht gesunken, sondern rasant weiter angestiegen. Die Folge insbesondere der hohen Sozialversicherungsbeiträge ist ein Boom der Schattenwirtschaft, den wir alle - auch der Finanzminister - bezahlen müssen."

Das Handwerk sieht in einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz kein Allheilmittel und keinen Ersatz für grundlegende Strukturreformen. Aber gerade für den ohnehin durch Abgaben geplagten Bausektor könnten positive Impulse durch einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz gesetzt werden.

Schleyer fordert darüber hinaus einen grundsätzlichen Schritt hin zu einer Liquiditätserleichterung aller arbeitsintensiven Unternehmen: Er schlägt vor, dass Betriebe bis zu einer Umsatzgrenze von mindestens 1 Million € die Umsatzsteuer erst dann an den Fiskus abführen müssen, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat. "Gerade im Handwerk führt es angesichts der weiter sinkenden Zahlungsmoral und steigender Forderungsausfälle zu einem massiven und teilweise existenzgefährdenden Liquiditätsentzug, wenn die Betriebe schon bei Rechnungslegung die Mehrwertsteuer abführen müssen."

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