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Handel mit z.B. asbesthaltigen Eternit-Platten auch bei ebay strafbar!

(20.6.2004) Krebs erregende, asbesthaltige Eternit-Platten sowie Blumenkästen oder teerölhaltige Bahnschwellen kommen bei Internet-Auktionen zuhauf unter den virtuellen Hammer - obwohl das Feilbieten und Ersteigern dieser Produkte grundsätzlich verboten ist! Bei Stichproben hat die Verbraucher-Zentrale NRW jetzt einen florierenden Handel hiermit via Datenautobahn festgestellt. Anlass, Käufer wie Verkäufer davor zu warnen, sich durch das Auktionsgeschäft mit der "heißen Ware" strafbar zu machen. PAK-haltige Bahnschwellen dürfen beispielsweise nur noch als Gleismaterial wieder verwendet werden.

Zwischen März und Juni 2004 hat die Verbraucher-Zentrale NRW im Internet-Auktionshaus ebay bei Stichproben auf die "Suche" nach Asbest- und PAK-Verdächtigem geklickt: Eternit-Platten oder -Blumenkästen, Bremsbeläge für "Oldtimer" unter den Automobilen sowie alte Bahnschwellen, die mit Krebs erregendem Teeröl behandelt wurden, standen dabei auf der "Fahndungsliste". Produkte, die nicht nur Gesundheitsgefahren bergen, sondern deren Anbieten oder Versteigern auch verboten ist. Im Extremfall drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Was bei den Nutzern des Online-Marktplatzes offenbar wenig bekannt ist: 67 Mal entdeckte die Verbraucher-Zentrale NRW via Suchmaschine, dass Eternit-Produkte wie Eternit-Platten oder -Blumenkästen offeriert wurden – nur bei sieben Angeboten konnte die Asbestfreiheit eindeutig attestiert werden. Ja selbst Asbestschnüre, Feuerlöschdecken und asbesthaltige Puppenherde warteten bei ebay auf ein Gebot. Die Pole-Position fuhren allerdings Bremsbeläge für ältere Autos ein – 116 Mal konnte hier der Meistbietende einen "heißen Reifen" riskieren. Denn nur bei knapp 10 Prozent waren sich die Experten der Verbraucher-Zentrale NRW sicher, dass man vom Online-Marktplatz asbestfreie Beläge sein Eigen nennen kann.

Aber auch wer bei alten Bahnschwellen aus Holz zur Gartenumrandung oder Hangabstützung mit bietet, landet fahrplanmäßig auf dem Abstellgleis: Fast immer sind die Schwellen mit Krebs erregenden PAK-haltigen Teerölen behandelt worden - was bedeutet, dass für den privaten Einsatz verbotene Produkte unter den Hammer kommen. Sechsmal fand die Verbraucher-Zentrale NRW diese im Angebot, in einem Fall wechselten 28 Schwellen für stolze 248 Euro den Besitzer.

"Wer sich für diese Produkte interessiert, kann vielfach gar nicht erkennen, ob das Angebotene asbesthaltig ist", deckt Dr. Andrea Mayer-Figge, Chemie-Fachfrau bei der Verbraucher-Zentrale NRW, die Tücken beim Online-Ersteigern auf, "nur selten weisen die Verkäufer - entweder weil sie selbst nicht um die Problematik wissen oder die Produkteigenschaft schlicht verschweigen wollen - darauf hin. Allerdings kann das Alter ein wichtiges Indiz sein, denn nach 1995 durften keine asbesthaltigen Produkte mehr hergestellt oder in Verkehr gebracht werden", gibt sie Hilfestellung. Bei Bremsbelägen, insbesondere für ältere Automodelle kann – vorausgesetzt, die Artikelnummer ist bekannt - die Nachfrage beim Hersteller helfen, keine Altlasten zu montieren.

Übrigens: Nicht nur via Internet, sondern auch über Kleinanzeigen floriert der Handel mit den gesundheitsgefährdenden Produkten. Für die Verbraucher-Zentrale NRW Anlass, von allen Akteuren zu fordern, das Gefahrstoffrecht endlich Ernst zu nehmen und die verbotenen Altlasten nicht mehr in Verkehr zu bringen.

Wer schon auf solchen sitzt, kann sich bei den örtlichen Abfall- und Umweltberatungen der Verbraucher-Zentrale NRW über den richtigen Umgang sowie die vorgeschriebenen Entsorgungsmöglichkeiten informieren. Adressen findet man unter www.verbraucherzentrale-nrw.de.

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