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Lärmschutz durch Sandkerngabione

(11.9.2006) Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen und werden im Wesentlichen im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und den zugehörigen Verordnungen geregelt. Auf europäischer Ebene wurde 2002 die Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet, die seit dem 24. Juni 2005 in nationales Recht umgesetzt ist. Bis Mitte 2007 müssen Kommunen für Ballungsräume und stark befahrene Verkehrswege sogenannte Lärmkarten erstellen. Um festgestellte Lärmprobleme dann zu lösen, müssen konkrete Aktionspläne bis Mitte 2008 aufgestellt werden.

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Lärmschutz wird unterschieden in aktive und passive Maßnahmen. Aktiver Lärmschutz greift direkt an der Schallquelle, passiver Lärmschutz geschieht am Immissionsort - z.B. durch schallgedämmte Fenster. Eine häufig angewandte Möglichkeit des aktiven Schallschutzes ist der Bau von Lärmschutzwänden. Sie dämmen den Lärm, so dass an einem zu schützenden Immissionsort (z.B. Wohnbebauung) dieser so weit abgeschwächt wird, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Der Schallschutz einer Lärmschutzwand lässt sich über die beiden Eigenschaften Schalldämmung und Schallreflexion beschreiben. Die Schalldämmung verhindert bzw. vermindert den Schalldurchgang. Bei der Schallreflexion wird der Schall von einer Aufprallfläche (Absorber) teilweise geschluckt (absorbiert) und teilweise zurückgeworfen.

Um die Lärmschutzwirkung herkömmlicher Steingabionen zu verbessern, entwickelte die Firma Rothfuss aus Hemmingen bei Stuttgart eine neue Lärmschutzgabione mit speziellem Sandkern. Die neue Sandkerngabione "Silent plus" erzielt in der Schallabsorption und der Schalldämmung bemerkenswert gute Werte. Die Eignung als Lärmschutzwand wurde durch Messungen des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik in Stuttgart nachgewiesen. Die von den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Lärmschutzwände" (ZTV-Lsw 88) geforderten Werte wurden dabei deutlich übertroffen.

Für die Schalldämmung fordert die ZTV-Lsw 88 mindestens einen Wert von 25 dB, der von der Sandkerngabione mit 37 dB klar distanziert wird. Ein Unterschied im Schallpegel von 10 dB wird etwa als Halbierung der Lautstärke wahrgenommen. Bei der Schallreflexion bezeichnet die ZTV-Lsw 88 Flächen mit mehr als 8 dB als hochabsorbierend, also schallschluckend. Mit 20 dB liegt die Lärmschutzgabione "Silent plus" auch hier deutlich über den geforderten 8 dB.

Da der Sandkern zusammen mit der Schaumlavabefüllung auf der Lärmseite die Anforderungen an den Schallschutz allein übernimmt, ist der Bauherr in der Auswahl des Steinmaterials auf der lärmgeschützten Seite frei. Die Auswahl kann allein nach optisch-ästhetischen oder wirtschaftlichen Aspekten getroffen werden. Die Steine für die Befüllung der Gabione "Silent plus" müssen druckfest, witterungsbeständig und frostbeständig sein. Durch eine fugenlose Bauweise mit der Sandkerngabione entsteht eine homogene Lärmschutzwand. Die mögliche Bauhöhe einer Lärmschutzwand entspricht den technischen Möglichkeiten der Gabionenbauweise.

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