Lärmschutz durch Sandkerngabione
Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen und werden im Wesentlichen im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und den zugehörigen Verordnungen geregelt. Bis Mitte 2007 müssen Kommunen für Ballungsräume und stark befahrene Verkehrswege sogenannte Lärmkarten erstellen.
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