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Neue Sprinkler-Norm DIN EN 12845 anerkannte Regel der Technik

  • Fachbeitrag von Enrico Götsch, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit den Schwerpunkten Betriebs- und Löschwasserversorgung, tätig in der Geschäftsleitung von GEP Industrie-Systeme GmbH seit 2001
Enrico Götsch
Enrico Götsch

(25.7.2009) Die Planung und Installation von Sprinkleranlagen ist in der Fachwelt seit vielen Jahrzehnten kontrovers diskutiert worden. Ein einheitliches Regelwerk, das den allgemein anerkannten Stand der Technik abbildete, suchte man vergeblich. Bestehende DIN-Normenwerke galten lange Zeit als unzureichend.

Um die Lücke vorübergehend zu schließen, verfassten Sachversicherer, wie z.B. in Deutschland der Verband der Sachversicherer (VdS), privatrechtliche Richtlinien, um ein kalkulierbares Risiko zur Erstellung von Gebäudeversicherungen zu erhalten. Baurechtlich betrachtet konnten vorstehende privatrechtliche Bestimmungen zu keiner Zeit eingeführt werden. Viel zu groß waren die fachlichen Differenzen und unterschiedliche Auffassungen, die nicht zuletzt von wirtschaftlichen Interessen Einzelner geprägt waren. In rechtlichen Auseinandersetzungen war es für den Sachverständigen schwer, den anerkannten Stand der Technik abzubilden. Gutachter und Richter einigten sich häufig auf einen Mix aus DIN-Norm und privatrechtlichen Regelwerken.

Früher eine Glücksfrage für Bauherren und Ausführende

Für Bauherren und Ausführende war es mehr eine "Glücksfrage" mit welchem Versicherer ein Vertragsverhältnis bestand, da dieser die Art der Ausführung festlegte. Praktisch war es oft der Fall, dass in unmittelbarer räumlicher Nähe Sprinkleranlagen nach unterschiedlichen Standards erstellt wurden, z.B. ...

  • das Lagergebäude der Firma A nach VdS-Standard (CEA/VdS 4001),
  • das Produktionsgebäude der Firma B nach amerikanischem FM-Standard,
  • das städtische Theater nach DIN 14489,
  • der Flughafen nach EN 12845 und
  • das neue Hochhaus nach baurechtlicher Abnahme durch einen externen staatlichen Sachverständigen, der sich an einem Mix vorstehender Regelwerke orientiert.

Ab Sommer 2009 ein Normenwerk für alle

Um endlich Klarheit, Planungs- und Rechtssicherheit zu ermöglichen, wurde 2004 auf der gesamten europäischer Ebene die EN 12845 "Automatische Sprinkleranklagen-Planung, Installation und Instandhaltung" als verbindliches Regelwerk eingeführt. Bedingt durch technische Fehler erfolgte die Veröffentlichung in der deutschen Sprachfassung nur an einen begrenzten Personenkreis. Nach Korrektur wurde im November 2008 die Freigabe zur nationalen DIN EN 12845 durch den zuständigen DIN-Normenausschuss erteilt. Nationale Gepflogenheiten sollen in einer überarbeiteten Restnorm DIN 14489 erhalten bleiben, die im Juli 2009 der breiten Öffentlichkeit als Normenentwurf vorgestellt wird.

Privatrechtliche Vereinbarung

Neben den anerkannte Regel der Technik (a.R.d.T.) ,der DIN EN 12845, wird es auch weiterhin möglich sein, individuelle und privatrechtliche Vereinbarungen zur Werksvertragserfüllung abzuschließen. Mit anderen Worten, wünscht ein Bauherr eine Sprinkleranlage abweichend von den Anforderungen der DIN EN-Norm, z.B. nach privatrechtlichen Standards, steht einer Umsetzung nichts im Wege.

Entscheidung in der Hand des Bauherrn

Für die Ausführung und Abnahme von Sprinkleranlagen in öffentlichen Gebäuden wird sich der Bauherr schon aus integren Gründen für die a.R.d.T, sprich DIN EN 12845, als Vertragsgrundlage entscheiden. Für Privatgebäude, wie z. B. eine Sprinkleranlage in einem Produktionsgebäude, wird sich die Art der Ausführung nach den individuellen Vorstellungen des Versicherungspartners richten.

Abnahme von Sprinkleranlagen

In den letzten Jahren hat sich ein neuer und unabhängiger Weg herausgebildet, Sprinkleranlagen durch einen bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen für Löschwasseranlagen, wie z.B. von der Prüforganisation DEKRA, nach den a.R.d.T. abnehmen zu lassen. Diesen Sachverhalt erhoben bereits in der Vergangenheit viele Bundesländer zur Pflicht und integrierten die Abnahme und wiederkehrende Prüfungen von automatischen Brandschutzanlagen durch o.g. Sachverständige in das Landesbaurecht.

Technische Regeln der Versicherungswirtschaft

Die DIN EN 12845 ist in ihren wesentlichen Bestandteilen konform zur VdS CEA 4001. Löschanlagen nach DIN EN 12845 werden folglich von der Versicherungswirtschaft berücksichtigt.

Wenn es jedoch um die Frage geht, wer Sprinklerlöschtechnik installieren darf, besteht uneingeschränktes Einvernehmen: "Sprinkleranlagen sollen nur von Fachunternehmen errichtet werden". Eine klare Auffassung, die leider noch nicht in die DIN EN 12845 integriert wurde. Um den Sicherheitsstandard in Deutschland aufrechtzuerhalten, wird es eine Aufgabe des Ausschusses der nationalen Norm DIN 14489 sein, dies auch normativ umzusetzen.

Auch künftig soll der Einbau dieser Brandschutzanlagen durch zertifizierte Errichterfirmen erfolgen. Eine Schnittstelle zur Sprinkleranlage bleibt jedoch die Anbindung an das Trinkwassernetz. Diese kann wiederum nur von Fachbetrieben erbracht werden, die eine Ausbildung im Gas/Wasser-Installationshandwerk besitzen und über eine entsprechende Genehmigung durch das ortsansässige Wasserwerk verfügen.

Bedingt durch die Umsetzung der neuen Trinkwasserverordnung und der a.R.d.T., wie z.B. der DIN 1988, werden Gas/Wasser-Installationsunternehmen vermehrt mit der Aufgabe betraut, Sprinkleranlagen vom öffentlichen Trinkwassernetz zu trennen.

Seitens der akkreditierten Prüfgesellschaften, wie z.B. der DEKRA oder zertifizierten Errichterfirmen, werden Unternehmen des Gas/Wasser-Installationshandwerks unterstützt, indem diese die Trinkwassertrennung nach DIN 1988 für Sprinkleranlagen errichten können, wenn eine Endabnahme durch vorstehende Unternehmen erfolgt.

Trinkwasser-Trennstationen für Sprinkleranlagen in der Praxis

Trinkwasser-Trennstationen von der GEP Industrie-Systeme GmbH beispielsweise werden neben der Bauart für Hydrantenversorgung speziell für Sprinkleranlagen gefertigt. Wie gewohnt, kann mit dem Zusatzmodul Pumpen-Notentwässerung der Einbau der Trennstation auch unterhalb der Rückstauebene erfolgen. Die Geräteprüfung durch die akkreditierte Prüfgesellschaft der DEKRA verspricht eine sichere Verwendung der Anlagen und Normenkonfirmität.

Zusammenfassung

Die neue Sprinklernorm DIN EN 12849 zeigt neue und einheitliche Wege bei der Planung, Ausführung und Abnahme von Sprinkleranlagen auf. Erstmals wird einheitlich in der Bundesrepublik eine anerkannte Regel der Technik abgebildet, die europäisch wie national von der Mehrheit der Fachwelt getragen wird. Für den Anwender erschließen sich nachfolgende Fragen:

  • Wer plant? Der sachkundige Fachplaner.
  • Wer führt aus? Zurzeit der Sachkundige; nach Auffassung der beteiligten Kreise zugelassene Errichterfirmen oder für die Wasserversorgung durch Trinkwasser-Trennstation mit Pumpenanlage, Fachbetriebe des Gas/Wasser-Installationshandwerks, wenn eine entsprechende Abnahme, z.B. durch akkreditierte Prüfgesellschaft wie DEKRA oder TÜV, erfolgt.
  • Was wird gebaut? Anlagen nach DIN EN 12845 mit Bauteilen, die durch akkreditierte Prüfgesellschaften geprüft wurden.
  • Wer nimmt ab? In Obliegenheit des Landesbaurechts: staatlich anerkannte Sachverständige, wie z.B. der DEKRA, des TÜV, VdS, GTÜ.

Weitere Informationen zu Sprinkleranlagen können per E-Mail an GEP Industrie-Systeme angefordert werden.

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