Baulinks -> Redaktion  || < älter 2010/0091 jünger > >>|  

Klarheit für die Berufsgruppe Fußbodenbau

(24.1.2010) Nach teils kontroverser Diskussion in der Fachpresse und ausführlicher Beratung mit Berufsbildungsexperten erklärt nun der Vorsitzende der Bundesfach­gruppe Estrich und Belag im ZDB, Bertram Abert: "Das Estrich- und Belaggewerbe gehört der Berufsgruppe Ausbau im ZDB (Zimmerer, Stuckateure, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und Trocken­baumonteure) an und ist hier richtig platziert."

Das im Herbst 2009 vom Bundeswirtschaftsministerium und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlichte Kriterienpapier zur Bildung von Berufs­gruppen stellt klar, dass Überlegungen zur Abgrenzung von Berufsgruppen nichts mit einer vermeintlich drohenden Zusammenlegung von Bauberufen zu tun haben. Das Papier beschreibt eindeutig, wann eine Bildung von Berufsgruppen angemessen sowie sinnvoll ist bzw. welche Kriterien zur Bildung von Berufsgruppen erfüllt sein müssen, und nennt Beispiele für bereits bestehende Berufsgruppen. Hierzu gehört u.a. die Berufsgruppe der Bauberufe (Berufe der gestuften Ausbildung in der Bauwirtschaft). Das Kriterienpapier unterstreicht damit die Position der Bundesfachgruppe, wonach das Thema "Berufsgruppe" ausschließlich ein bildungspolitisches Thema ist und keine handwerkspolitischen Fragestellungen berührt.

Für die Bundesfachgruppe stehe nach dieser Klarstellung fest, so Abert, dass nun wieder inhaltliche Fragestellungen zur Neuausrichtung des Berufsbildes in Hinblick auf die Bereiche Parkett- und Bodenbelag in den Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit gestellt werden können.

Zur Struktur der Ausbildung in der Bauwirtschaft

Gemäß Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 2. Juni 1999 sieht die gestufte Ausbildung gemeinsame Kernqualifikationen in den Bereichen Hochbau, Ausbau und Tiefbau sowie darauf aufbauende Spezialisierungsmöglichkeiten vor. Die Verordnung fasst 19 Berufe zusammen, zu denen auch der Estrichleger-Beruf gehört.

Das Estrichleger-Handwerk verfügt damit über eine qualitativ hochwertige Ausbil­dungsordnung, die die Basis für einen hoch qualifizierten Gesellen bzw. Facharbeiter ist:

  • Der fachübergreifenden und berufsgruppenbezogenen Grundbildung im ersten Jahr folgen
  • berufsgruppenbezogene sowie bereits berufsbezogenen Ausbildungsinhalte im zweiten Jahr, und
  • die Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr erfolgt berufsbezogen.

Änderungen der Ausbildungsinhalte und damit der Ausbildungsordnung sind nur im Konsens mit den Sozialpartnern der Bauwirtschaft möglich.

Die Lehrlinge von heute bekommen nicht nur fachübergreifende und fachspezifische Ausbildungsinhalte in der betrieblichen und schulischen Ausbildung vermittelt, sondern sie werden auch dazu angehalten, hr in der Ausbildung erworbenes Wissen und ihre Fähigkeiten später durch Fort- und Weiterbildung an den technischen Fortschritt anzupassen.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

zumeist jüngere Beiträge, die auf diesen verweisen:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH