Leistungsbeschreibungen bei der Vergabe von ÖPP-Projekten nicht öffentlich
(17.7.2011) Die Bundesregierung plant nicht, Leistungsbeschreibungen bei der Vergabe von ÖPP-Projekten öffentlich zugänglich zu machen. Dies geht aus ihrer Antwort (17/6307) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5997) hervor. Die Wahrung des Geheimwettbewerbs sowie der Schutz von Produktions- und Geschäftsgeheimnissen seien tragende Grundsätze des Vergabewesens und daher nicht zu verändern, heißt es weiter. Die bei ÖPP-Projekten eingegangenen finanziellen Verpflichtungen würden ordnungsgemäß im Bundeshaushalt ausgewiesen. Hierbei handelt es sich weder um eine verdeckte Staatsverschuldung noch um eine Umgehung der Verschuldungsobergrenze, schreibt die Regierung.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen:
- Über 200 kostenlose VOB-Musterbriefe bei bauprofessor.de (17.7.2011)
- Forschungsvorhaben zur PPP-Gesamtkostenkalkulation (1.2.2009)
siehe zudem:
- öffentliche Hand, Universitäten, Hochschulen und Institute, Gewerbebau und Bauunternehmen bei Baulinks
- Literatur / Bücher zum Thema Public-Private-Partnership