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Leistungsbeschreibungen bei der Vergabe von ÖPP-Projekten nicht öffentlich

(17.7.2011) Die Bundesregierung plant nicht, Leistungsbeschreibungen bei der Vergabe von ÖPP-Projekten öffentlich zugänglich zu machen. Dies geht aus ihrer Antwort (17/6307) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5997) hervor. Die Wahrung des Geheimwettbewerbs sowie der Schutz von Produktions- und Geschäftsgeheimnissen seien tragende Grundsätze des Vergabewesens und daher nicht zu verändern, heißt es weiter. Die bei ÖPP-Projekten eingegangenen finanziellen Verpflichtungen würden ordnungsgemäß im Bundeshaushalt ausgewiesen. Hierbei handelt es sich weder um eine verdeckte Staatsverschuldung noch um eine Umgehung der Verschuldungsobergrenze, schreibt die Regierung.

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