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Trockenmörtel-Kartell 2009: kein Bußgeld gegen St. Gobain Weber als maxit-Nachfolger

(3.6.2015) Mit dem erst kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 16. Dezember 2014 hat der Bundesgerichtshof einen Freispruch der St. Gobain Weber GmbH durch das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen haftungsbefreiender Rechtsnachfolge bestätigt.

Zur Erinnerung: Das Bundeskartellamt hatte im Jahre 2009 Bußgelder wegen verbo­tener Kartellabsprachen gegen die maxit Deutschland GmbH sowie acht weitere Her­steller von Trockenmörtel verhängt. Nachdem das ebenfalls am Kartell beteiligte Un­ternehmen St. Gobain Weber GmbH die maxit übernommen hatte, wurde maxit weni­ge Monate nach Abschluss des Kartellverfahrens auf die St. Gobain Weber GmbH ver­schmolzen.

Der BGH bestätigte nun die Auffassung des OLG Düsseldorf, dass die Voraussetzungen für die Verhängung einer Geldbuße gegen die Rechtsnachfolgerin St. Gobain nicht vor­lägen. Auch eine europarechtskonforme Auslegung der maßgeblichen Bestimmungen ändere an diesem Ergebnis nichts. Eine „Nahezu-Identität“ zwischen dem Vermögen der verschmolzenen Gesellschaft und dem der Rechtsnachfolgerin sei nicht gegeben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Auch wenn auf diesen Fall noch die alte Gesetzeslage zur Anwendung gekommen ist, verdeutlicht er erneut den be­stehenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Nach wie vor gibt es Gesetzeslü­cken, die es einem Kartell-Beteiligten ermöglichen, sich durch geschickte Umstruktu­rierung dem Bußgeld wegen eines Kartellverstoßes zu entziehen. Nach diesem BGH-Beschluss ist nun auch klar, dass ein Rückgriff auf die europarechtliche Regelung zur Rechtsnachfolge ohne eine Gesetzesänderung nicht möglich ist. Das wird voraus­sichtlich auch noch auf weitere anhängige Verfahren negative Auswirkungen haben.“

Gegen maxit, die nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes eine führende Rolle in dem Kartell einnahm, war ein Bußgeld in Höhe von rund 12 Mio. Euro verhängt wor­den. Ein Teil der übrigen Bußgeldbescheide war ohne gerichtliche Überprüfung rechts­kräftig geworden. Vier Unternehmen, die neben maxit Beschwerde eingelegt hatten, verurteilte das OLG Düsseldorf.

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