Zementhandelsplattform ECEMENT wird vom Bundeskartellamt begrüßt
(7.12.2017) Das Bundeskartellamt hat die für Anfang 2018 geplante digitale Handelsplattform für Zement „ECEMENT“ geprüft und für kartellrechtlich unbedenklich befunden. Mehr noch: Durch die neue Handelsplattform seien Wettbewerbsimpulse auf dem Zementmarkt zu erwarten. Betreiberin der Plattform ist die von der Zementindustrie unabhängige eBau.pro Handelsplattformen GmbH.
ecement.pro |
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte dazu, dass es bei der Prüfung wichtig gewesen sei, „dass die Betreiber darauf verzichten, Rückmeldungen über die in einem Gebiet erzielten Preise zu geben.“
Die Plattform soll allen Anbietern und Nachfragern von Zement offenstehen. Auf der Plattform sollen Lieferwerke ausgewählt und sodann anonyme Anfragen für eine Belieferung mit Zement eingestellt werden können. Die Preisfindung werde dann mittels eines automatisierten Auktionsverfahrens erfolgen. Die ausgewählten Lieferanten würden den Startpreis und die periodischen Preisschritte der Auktion beobachten können. Sobald schließlich ein Anbieter den Preis akzeptiert habe, werde das Geschäft verbindlich zustande kommen und die Anonymität aufgehoben. ECEMENT fungiert dabei als Auktionator und will darüber hinaus weitere Dienstleistungen anbieten - z.B. die Vermittlung betontechnologischer Beratung oder Logistik sowie finanzielles Clearing (Garantie der Zahlung). Für jede vermittelte Transaktion falle für den Zementlieferant eine Gebühr an.
Auf die ursprünglich vorgesehene Bekanntgabe von Preisindices bzw. Preisbenchmarks an die Abnehmer will ECEMENT verzichten, nachdem das Bundeskartellamt auf das Risiko hingewiesen hatte, dass dies wie ein Marktinformationssystem den Wettbewerb beeinträchtigen könnte. Viele Zementkunden - Transportbetonunternehmen und Anbieter von Betonfertigteilen - seien schließlich vertikal integriert, d.h. mit ihnen verbundene Unternehmen produzierten oft auch selbst Zement. Es bestünde somit die Gefahr, dass ein vertikal integrierter Zementhersteller Anfragen auf die Plattform einstellen und so über den Preisindex Informationen über die Preise seiner Wettbewerber in der entsprechenden Region erlangen könnte. Hierdurch stiege die Transparenz im Markt, was ein wettbewerbsdämpfendes Parallelverhalten („Kollusion“) der Anbieter von Zement vereinfachen könnte. Die Kollusionsanfälligkeit der Zementmärkte war eines der zentralen Ergebnisse der im Sommer 2017 abgeschlossenen Sektoruntersuchung Zement und Transportbeton - siehe Beitrag „Sektoruntersuchung der Zement- und Transportbetonindustrie vom Bundeskartellamt veröffentlicht“ vom 24.7.2017.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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- Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Hersteller von Betonpflastersteinen (14.9.2014)
siehe zudem:
- Betonbau und Zuschlagstoffe im Rohbau Magazin bei BAULINKS.de
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