Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Hersteller von Betonpflastersteinen
(14.9.2014) Das Bundeskartellamt hat weitere Bußgelder gegen 14 Hersteller von Betonpflastersteinen und 17 verantwortlich handelnde Personen wegen Preisabsprachen verhängt. Die Bußgelder belaufen sich auf insgesamt rd. 6,2 Mio. Euro und betreffen Preisabsprachen in der Marktregion Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Landkreisen benachbarter Bundesländer im Zeitraum von Ende 2006 (zum Teil auch Ende 2007) bis Anfang 2010. Bei den insoweit betroffenen Unternehmen handelt es sich um ...
- AHE Verbundsteine Betonwaren GmbH & Co. KG, Rinteln;
- Basamentwerke Böcke GmbH, Oberhausen;
- Bernhard Hartmann GmbH & Co. KG, Ahlen;
- Betonwerk Lintel GmbH & Co. KG, Rheda-Wiedenbrück;
- Betonwerk Münstermann GmbH, Gütersloh;
- BVW Beton- und Verbundsteinwerke GmbH & Co. KG, Hamminkeln;
- Gustav Siekmann GmbH & Co. KG, Bielefeld;
- Heinrich Klostermann GmbH & Co. KG, Coesfeld;
- Heinrich Niemeier GmbH & Co. KG, Diepholz;
- Kann GmbH Baustoffwerke, Bendorf;
- Pebüso-Betonwerke Heribert Büscher GmbH & Co. KG, Münster und
- Rekers Betonwerk GmbH & Co. KG, Spelle.
Während eines wesentlich kürzeren Zeitraums waren ferner die Feiter Betonsteinwerk GmbH, Linnich, und Metten Stein & Design GmbH & Co. KG, Overath, beteiligt.
Gegen die Berding Beton GmbH, Steinfeld, wurde infolge ihres im Frühjahr 2010 gestellten Kronzeugenantrages in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes kein Bußgeld verhängt.
„Unternehmertreffen West bzw. Ost“
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte: „Die Unternehmen waren Teilnehmer der so genannten 'Unternehmertreffen West bzw. Ost' in Nordrhein-Westfalen, die etwa fünfmal jährlich stattfanden. Unter den Teilnehmern herrschte das gemeinsame Grundverständnis, dass man sich im Vertrieb von Standard-Betonpflastersteinen für den Straßen-, Garten- und Landschaftsbau gegenseitig keinen aggressiven Preiswettbewerb mache. Nahezu alle der genannten Unternehmen nahmen an einem Marktinformationssystem 'Betonpflastersteine' teil, deren Ergebnisse in den Unternehmertreffen diskutiert wurden. Auf dieser Basis wurden zu den jeweils passenden Zeitpunkten für die Jahre 2007 (zum Teil 2008) bis 2010 konkrete Größenordnungen von Preiserhöhungen untereinander vereinbart. Als Referenzprodukt fungierte bei den Preiserhöhungsdiskussionen regelmäßig der umsatzstarke Standardstein8-er grau.“
Die Organisation und Moderation der Unternehmertreffen übernahm ein Bereichsgeschäftsführer des Branchenverbandes gegen den ebenfalls ein Bußgeld verhängt wurde.
Bei Bußgeldfestsetzung wurde bezüglich fünf der bebußten Unternehmen mildernd berücksichtigt, dass diese in dem Verfahren nach der Bonusregelung mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben. Ferner wurde mit der Mehrzahl der betroffenen Unternehmen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt, was sich für diese zusätzlich bußgeldmildernd auswirkte.
In dem Verfahren gegen Hersteller von Betonpflastersteinen hatte das Bundeskartellamt bereits 2012 Bußgelder in Höhe von rd. 2,3 Mio. Euro wegen Preisabsprachen betreffend andere Marktregionen verhängt. Dies betraf weitere sechs Unternehmen und handelnde Personen. Insgesamt summieren sich die in dem Gesamtverfahren „Betonpflastersteine“ verhängten Bußgelder somit auf gut 8,5 Mio. Euro. - Die Bußgelder sind teilweise noch nicht rechtskräftig.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Zementhandelsplattform ECEMENT wird vom Bundeskartellamt begrüßt (7.12.2017)
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- Einführung in die Verkehrsplanung auf 168 Seiten (14.5.2014)
- Informationsgemeinschaft Betonwerkstein hat „Gestalten mit Stein“ neu aufgelegt (13.6.2013)
siehe zudem:
- Pflastersteine auf Baulinks
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