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Bundeskartellamt stellt Kartellverfahren gegen Stahlhersteller ein

(11.12.2014) Das Bundeskartellamt hat heute (11. Dezember 2014) das Verfahren ge­gen drei Unternehmen der Stahlbranche eingestellt, welches am 28. Februar 2013 mit einer Durchsuchungsaktion eingeleitet worden war. Die Behörde war dem Verdacht nachgegangen, dass die Unternehmen auf dem Markt für den Vertrieb von Bandstahl und Halbzeugen wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen hätten.

Wie das Bundeskartellamt nun mitteilt, konnte der anfängliche Verdacht durch die si­chergestellten Beweismittel nicht bestätigt werden. Das Verfahren wurde daher einge­stellt.

Alle Unternehmen hatten während des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt koope­riert.

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