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Technische Spezifikation für Wärmedämmputzmörtel vom VDPM


  

(20.5.2019) Der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) hat erstmals eine Technische Spezifikation für alle Wärmedämmputzmörtel erarbeitet. Nach Ablauf der bisherigen Verbandszulassung steht den Mitgliedsunternehmen somit ein nationales Dokument zum Nachweis der geforderten Eigenschaften von Wärmedämmputzmörtel insbesondere zur Wärmeleitfähigkeit und zum Brandverhalten zur Verfügung.

Die bauordnungsrechtliche Grundlage für die Technische Spezifikation bildet der Abschnitt D3 der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB). Dort heißt es: „In Bezug auf die wesentlichen Merkmale eines Bauproduktes, die von der der CE-Kennzeichnung zugrundeliegenden harmonisierten technischen Spezifikation erfasst sind, ist die CE-Kennzeichnung die einzige Kennzeichnung (Art. 8 Abs. 3 UAbs. 1 BauPVO). Ansonsten sind weitere freiwillige Angaben zu dem Produkt möglich. In diesem Fall ist deren Korrektheit in einer technischen Dokumentation darzulegen.“

Definition

Wärmedämmputzmörtel sind Putzmörtel nach DIN EN 998-1 mit einer Wärmeleitfähigkeit von ≤ 0,2 W/mK. Sie werden üblicherweise in einem Putzsystem angewendet bestehend aus

  • Unterputz (Wärmedämmputz),
  • einem Armierungsputz mit Gewebeeinlage als Zwischenlage und
  • einem Oberputz.

Die Schichtstärke des Wärmedämmputzmörtels muss mindestens 20 mm betragen.

Wärmedämmputzmörtel enthalten bislang überwiegend expandiertes Polystyrol als Leichtzuschlag. Inzwischen werden aber mehr und mehr auch mineralische Leichtzuschläge (z.B. Perlite, Blähglas, Calsilite, etc.) eingesetzt. Leichtzuschläge dienen dazu, die Wärmeleitfähigkeit der Wärmedämmputzmörtel zu senken bzw. umgekehrt die Dämmwirkung zu erhöhen. Neue Hochleistungsdämmputze, die unter Verwendung von Aerogel hergestellt werden, weisen jedoch Wärmeleitfähigkeiten auf, mit denen die Dämmwirkung üblicher Dämmplatten sogar noch übertroffen wird - siehe beispielsweise Beitrag „Mit Aerogel versetzter Dämmputz von Hasit verspricht λD von 0,028 W/mk“ vom 23.10.2014.

Anwendungsbereiche

Wärmedämmputzmörtel kommen in der Regel außen als Zusatzdämmung von wärmedämmendem Mauerwerk (Porenbeton, Ziegel) zum Einsatz; sie eignen sich insbesondere zum Ausgleichen von unebenen Untergründen. Saugende Untergründe müssen in der Regel vorbehandelt (grundiert) werden, hier sind die Herstellerangaben unbedingt zu beachten.

Wärmedämmputzmörtel gelten als bauphysikalisch sichere Alternative vor allem für ...

  • denkmalgeschützte Fassaden,
  • Fachwerk, das sichtbar bleiben soll, und
  • komplexe Fassaden mit Ausbauten, Erkern, Gesimsen und Rundungen.

In der erforderlichen Dicke lassen sie sich bei entsprechender Untergrundvorbereitung auf fast alle Untergründe aufbringen. Und da Wärmedämmputzsysteme diffusionsoffen sind, wird die bei Altbauten besonders wichtige Austrocknung der darunter liegenden Wände gefördert.

als Innendämmung

Zweiter wichtiger Anwendungsbereich ist die Innendämmung. Hier punkten Wärmedämmputzmörtel mit ihren diffusionsoffenen und kapillaraktiven Eigenschaften, so dass nicht zwingend eine innenseitige Dampfsperre verwendet werden muss. Wärmedämmputzmörtel eignen sich innen auch zum Dämmen von Fachwerkwänden. Einige Hersteller empfehlen im Innenbereich die Durchführung einer Tauwasserberechnung.

Die neue Technische Spezifikation ist via vdpm.info > Services > Downloads > technische Spezifikationen downloadbar (direkter PDF-Download).

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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