Zuhause sicher e.V. informiert über Brandschutz und Brandgefahren durch Lithium-Ionen-Akkus
(14.9.2023) Laut ADAC sind seit diesem Jahr mehr als eine Million E-Autos auf Deutschlands Straßen unterwegs. Die Zahl der E-Bikes lag im Jahr 2022 laut Statistischem Bundesamt mit 8,4 Millionen sogar deutlich darüber. Viele Lithium-Ionen-Akkus also, die mittlerweile auf den deutschen Straßen unterwegs sind und täglich in Häusern und Garagen gelagert und geladen werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), DEKRA, die Berufsfeuerwehren und der Deutsche Feuerwehrverband kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass Elektroautos kein größeres Sicherheitsrisiko darstellen als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Jedes in Brand geratene Elektrofahrzeug ist jedoch aufgrund der großen Hitze- und Rauchgasentwicklung eine Herausforderung für die Einsatzkräfte.
Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken
Allgemeine Maßnahmen zur Risikovermeidung:
- den Akku nur in Anwesenheit laden,
- mobile Akkus während des Ladevorgangs auf nicht brennbaren Unterlagen lagern,
- Umgebung frei von brennbaren Materialien halten,
- nur die vom Hersteller vorgesehenen Ladekabel und Geräte nutzen.
Für Tiefgaragen rät der GDV zu folgenden Sicherungsmaßnahmen:
- Positionierung der E-Ladestation in der Nähe zur Zufahrt und mit genügend Abstand zu Fassaden,
- Brandmelde-, Entrauchungs- und Sprinkleranlagen,
- einfacher Tiefgaragenzugang für die Feuerwehr,
- Vermeiden von brennbaren Materialien an der Wallbox
Bei Neubauten empfiehlt sich die Prüfung durch einen Brandschutz-Sachverständigen. Für Bestandsobjekte rät der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) vor der Installation von Ladesäulen zu einer Brandschutzbegehung. Für vollen Versicherungsschutz nach Einbau der Ladesäulen sollte geprüft werden, ob der Versicherer eine Meldung über den Einbau für den Fortbestand des Versicherungsschutzes verlangt.
Beschädigte Akkus besonders gefährdet
Durch Beschädigungen am Akku, z.B. aufgrund eines vermeintlich unbedeutenden Unfalls besteht erhöhte Gefahr. Angeschlagene Akkus können beim Laden überhitzen und eine Brandgefahr darstellen.
Alarmieren der Feuerwehr
Zwar können herkömmliche Brandbekämpfungsmaßnahmen beim Brand eines Akkus größere Schäden verhindern, aber aufgrund der schwer kalkulierbaren Gefahr einer Verpuffung sowie Hitze- und Rauchentwicklung rät der Gesamtverband der Versicherer (GDV) jedoch immer die Feuerwehr zu alarmieren.
Rauchmelder retten Leben
Auch weiterhin gilt – Rauchmelder retten Leben. Brandrauch steigt nach oben. Ein Rauchwarnmelder an der Zimmerdecke, schlägt dann Alarm und weckt bzw. warnt Anwesende im Gefahrenbereich.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Netzwerk Zuhause sicher e.V.
- Gesamtverband der Versicherer - GDV
- Deutscher Feuerwehrverband e.V.
- ADAC
- DEKRA
ausgewählte weitere Meldung:
- Kohlenmonoxid-Vergiftungen im Sommer durch Abgasrückstau bei Gasthermen (21.8.2023)
- Erstmals VdS-Anerkennung für CO-Warnmelder (6.3.2023)
- Arbeitshilfe „Rauchwarnmelder“ aktualisiert und neu aufgelegt (27.1.2023)
- Rauchwarnmelderpflicht für Wohnbauten im Bestand in Sachsen (Bauletter vom 12.6.2022)
- Ladeverluste bei E-Autos (Bauletter vom 15.9.2022)
- Elektromobilität: Günstigste Ladebox erreicht im ADAC-Test Bestnoten (14.6.2022)
- Neuer Leitfaden zur Ladeinfrastruktur für Wohnungswirtschaft und Verwaltung (15.6.2022)
- Keine erhöhte Brandgefahr in Tiefgaragen durch abgestellte Elektrofahrzeuge (18.3.2021)
- Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) auf dem Weg (15.2.2021)
siehe zudem:
- Elektromobilität, Elektroinstallation und Parksysteme im Gebäudetechnik-Magazin auf Baulinks
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