Baulinks -> Redaktion  || < älter 2021/0238 jünger > >>|  

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) auf dem Weg


  

(15.2.2021) Der Bundestag hat am 12. Februar das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verabschiedet. Das Gesetz will klare Vorgaben zum Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich machen.

Am 10. Februar hatte bereits der Wirtschaftsausschuss des Bundestags für ein Gesetz gestimmt. Mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD, gegen die Stimmen der AfD und bei Enthaltung der übrigen Oppositionsfraktionen votierten die Abgeordneten für den „Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“ in geänderter Fassung. Die Änderungen betrafen u.a. verpflichtende Regelungen zum Einbau:

  • Wer ein neues Wohngebäude mit mehr als fünf Pkw-Stellplätzen baut (bisher zehn), soll künftig Leitungsinfrastruktur berücksichtigen müssen.
  • Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen, dann muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden (bisher zehn beziehungsweise fünf).
  • Aufgenommen wurde zudem ein Quartiersansatz, also Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkte für ein Viertel. Bauherren oder Eigentümer sollen so zusammenarbeiten dürfen, die grundsätzlichen Vorgaben bleiben bestehen. Zur Definition des Quartiersbegriffs heißt es in dem Änderungsantrag, entscheidend sei der „räumliche Zusammenhang“.

Der Ausschuss stimmte zudem für einen Entschließungsantrag der Fraktion CDU/CSU und SPD, in dem Vorgaben zur Evaluierung des Gesetzes und der Folgekosten gemacht werden. Außerdem bitten die Abgeordneten darum, die Musterbauordnung und die Muster-Garagenverordnung mit Blick auf den Ladeinfrastruktur-Aufbau zu überprüfen und Hemmnisse zu beseitigen.

Kosten?

Von Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums hieß es, die Kosten könnten zwar über die Modernisierungsumlage auf Mieter umgelegt werden. Die Kosten bewegten sich Schätzungen zufolge aber in einem Bereich, der keine signifikanten Mietpreissteigerungen nach sich ziehe. Das Ministerium rechnet im Mittel mit etwa 800 Euro für die Montage eines Leerrohrs zum ersten Stellplatz, bei jedem weiteren kämen etwa 80 Euro dazu.

Parteistimmen

In der Diskussion hoben Vertreter der Regierungsfraktionen auf die erwähnten Änderungen ab und wiesen darauf hin, dass mit dem Gesetz eine entsprechende EU-Richt­linie umgesetzt wird.

Ein Vertreter der AfD begründete die Ablehnung seiner Fraktion mit erwarteten Kosten und den Auswirkungen einer beschleunigten Elektromobilität auf das Stromnetz.

Auch von der FDP hieß es, die Frage sei, was das ganze am Ende koste. Gleichwohl sei es ein wichtiges Gesetz. Ein Abgeordneter wünschte sich mehr Begriffsklarheit etwa bei der Definition von „Quartier“.

Die Linksfraktion brachte bezüglich der Kostenfrage die soziale Dimension ins Gespräch. Ein Abgeordneter wollte wissen, wie sicherzustellen sei, dass es für Mieter, die keine Infrastruktur nutzten, nicht zu Kostensteigerungen komme.

Eine Vertreterin der Grünen schließlich kritisierte die direkte Umsetzung von EU-Vor­gaben, anstatt gleich einen Schritt weiter zu gehen - schließlich rechne man mit wachsender Beliebtheit der Elektromobilität.

BDEW: „entscheidender Faktor für den Erfolg der Elektromobilität“

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, kommentierte am 12. Februar 2021: „Mit dem GEIG hat der Bundestag wichtige Rahmenbedingungen für den zukünftigen Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur festgelegt. Beim Neubau und größeren Renovierungen müssen Wohngebäude künftig mit einer bestimmten Anzahl von Leerrohren ausgestattet werden, damit nachträglich der Einbau von Wallboxen erleichtert wird.“

Gerade der Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur sei für den langfristigen Hochlauf der Elektromobilität ein entscheidender Faktor, denn über 85% der Ladevorgänge finden im privaten Bereich statt.

„Die Gebäude, die heute gebaut werden, müssen fit sein für die Anforderungen von morgen. Hierzu gehört, dass die vorgelagerte Struktur des Gebäudes Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge vorsieht. Wir begrüßen sehr, dass nun endlich eine Einigung im Sinne einer ambitionierten Umsetzung erzielt und das GEIG mit einiger Verspätung beschlossen wurde. ... Das Gesetz kann damit der Elektromobilität einen echten Schub geben," stellt Frau Andreae fest.

Als positiv bewertet der BDEW insbesondere, dass für den Neubau die verpflichtende Ausstattung von Parkplätzen mit Leitungsinfrastruktur nicht erst ab dem zehnten Stellplatz für Wohngebäude bzw. ab dem sechsten Stellplatz für Nicht-Wohngebäude erfolge. Damit würden allerdings Ein- oder Zweifamilienhäuser nicht erfasst. Hier sei eine Chance vertan worden, zumal Ein- und Zweifamilienhäuser über 80% aller neu gebauten Wohngebäude ausmache. Die Kosten für eine spätere Nachrüstung würden deshalb hier deutlich höher ausfallen.

Frau Andreae weiter: „Gleichermaßen hätten wir uns ein höheres Ambitionsniveau für die Bestandsgebäude gewünscht, um das große Potential der privaten Ladeinfrastruktur optimal ausschöpfen zu können.“ Richtig sei aber, dass der Gesetzgeber nun die Möglichkeit vorsieht, Standorte zu bündeln und so alternative Ladelösungen zum Beispiel im Quartier zu ermöglichen. Das schaffe Flexibilität für Bauherren und Eigentümer, die auch im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer sind. Auch für den Einzelhandel sei dies eine positive Erweiterung.

„Insgesamt ist das GEIG in der überarbeiten Version ein positives Signal für die Elektromobilität. Mit Blick auf den Bestand und die Ein- und Zweifamilienhäuser hätte es noch ambitionierter sein können,“ resümiert Frau Andreae.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH