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Vitramo zur Norm IEC 60675-3 für Infrarotheizungen

(11.10.2023) Um als Infrarotheizung zu gelten, muss die Norm IEC 60675-3 der International Electrotechnical Commission (IEC) eingehalten werden, die den Strahlungswirkungsgrad definiert. Gefordert sind mindestens 40%. Der Strahlungswirkungsgrad und die ebenfalls in der Norm definierte Aufheizzeit sind hier die wichtigsten Kriterien. Im Frühjahr 2023 wurden Vitramo-Heizelemente der Baureihe VH von der TU Dresden nach der Norm IEC 60675-3 geprüft.

Deckenintegrierte Heizelemente. (Bild: Vitramo GmbH) 

Auf drei verschiedene Arten geben alle Heizgeräte Wärme in den Raum ab: als Konvektionswärme, Strahlungswärme und durch Wärmeleitung. Diese Anteile variieren je nach Heizgerät und Anbringungsort. Da der Strahlungsaustausch zwischen dem Heizgerät und dem Raum eine aktive, warme Oberfläche am Heizgerät bedingt, ist Wärmeabgabe durch Konvektion und Wärmeleitung nicht gänzlich zu verhindern. Der Vorteil besteht darin, dass Infrarotheizungen auf ihrem hohen Strahlungswärmeanteil beruhen, der direkt auf die Oberflächen einwirkt. 

Bild: Vitramo GmbH 

Die im Jahr 2020 eingeführte Norm IEC 60675-3 begegnet der willkürlichen Bezeichnung „Infrarotheizung“ mit eindeutigen Festlegungen zum Strahlungswirkungsgrad. Dieser gibt an, wie viel von der zugeführten elektrischen Leistung tatsächlich als Infrarotstrahlungsleistung an den Raum übertragen wird. Die restliche Wärme fließt als Konvektionswärme und Wärmeleitung an den Raum. Die neue Norm bietet eine Grundlage, um Heizungen wie die Vitramo-Infrarotheizelemente VH als echte Infrarotheizungen zu klassifizieren. Zudem liefert sie Verbrauchern und Baubeteiligten eine klare Orientierung für ihre Bauprojekte. 

Weitere Informationen können per E-Mail an Vitramo angefordert werden.

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