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Landgericht Berlin erlässt einstweilige Verfügung gegen ostdeutschen Bauverband

(5.2.2002) Am vergangenen Freitag Nachmittag (1.2.) hat das Landgericht Berlin auf Antrag des Zentralverband des Deutschen Baugewerbes eine einstweilige Verfügung erlassen, die es dem neuen ostdeutschen Bauverband untersagt, "im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung "Zentralverband des ostdeutschen Baugewerbes" zu benutzen oder benutzen zu lassen". Diese ist mittlerweile den Verantwortlichen auch zugestellt.

"Damit dürfte das Abenteuer ZVOB beendet sein. Denn den Initiatoren ging es nicht um wirkliche Interessenvertretung ostdeutscher Bauunternehmen, sondern um Eigenprofilierung. Was ihnen bereits mit dem Interessenverbund Bau nicht gelungen ist, sollte nun unter neuem Namen besser werden. Dabei wollten die Initiatoren offensichtlich vom guten Namen und der breiten Bekanntheit unseres Verbandes in Branchenkreisen profitieren. Dies konnten wir nicht hinnehmen. Und das Landgericht Berlin hat uns recht gegeben, und dies sogar in Kenntnis einer bereits bei Gericht vorliegenden Schutzschrift des ZVOB." So kommentierte Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin.

"Wir werden die weiteren Aktivitäten dieser Herrschaften sehr genau beobachten und ggf. reagieren. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ist und bleibt die Spitzenorganisation des deutschen Baugewerbes bundesweit." so Robl.

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